Damian Duchamps' Blog

Hart an der Grenze, doch völlig legal

Posted in Alltag, Urheberrecht by damianduchamps on Januar 20, 2012

Laut der Vereinbarung zwischen den Kultusministerien und Bildungsverlagen vom Dezember 2010 (“Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” (PDF)) dürfen Lehrer pro Schuljahr und Klasse je 20 % bzw. maximal 12 Seiten  in Klassenstärke aus einem Lehrbuch kopieren.

Was wäre, wenn man dieses mit System betreibt und damit so weit wie möglich auf die Anschaffung kompletter Klassensätze von Lehrbüchern verzichten könnte? Lehrbücher orientieren sich an Kernlehrplänen und orientieren sich an einem imaginären Schülerquerschnitt. Im Alltag nutzen viele Lehrerinnen und Lehrer aus diesem Grund ohnehin häufig nur Bruchteile der Inhalte eines Lehrbuchs. In meinem Kollegium sind es teilweise gerade einmal 20 – 30 %, welche die Kollegen nutzen. Der Rest wird durch andere Materialien ergänzt, kopiert aus Arbeitsheften oder auch anderen Lehrbüchern.

Solange ein Lehrbuch nicht an einer Schule eingeführt wird und überwiegend als Grundlage des Unterrichts dient, muss es nicht vom Land genehmigt werden. Das bedeutet, die Auswahl erhöht sich für Schulen damit deutlich. Es können nun auch Lehrwerke genutzt werden, welche im eigenen Bundesland nicht zugelassen sind, jedoch in anderen Bundesländern.

Nutzte man die Möglichkeiten der Vereinbarung zwischen Kultusministerien und den Bildungsverlagen also mit System, so  würde man das Erlaubte maximal ausschöpfen. Je Jahrgang würde man alle verfügbaren und brauchbaren Lehrwerke, Arbeitshefte, Lernkarteien und so weiter für das jeweilige Fach anschaffen. Daraus würde man dann je Klasse in Klassenstärke die erlaubten 12 Seiten heraus kopieren. Man würde sich dabei aus jedem verfügbaren Material die Rosinen herauspicken und so das Unterrichtsmaterial nach den eigenen Vorstellungen und den Bedürfnissen der Klasse zusammenstellen können. Das Kopieren bzw. Drucken ließe sich aus den Geldern bezahlen, welche man durch die Nichtanschaffung von Klassensätzen eingespart. Dort, wo es eine Elternanteil gibt, könnte man das Geld von den Eltern entsprechend einsammeln. Nach meiner Einschätzung sollte es mit diesem Verfahren durchaus möglich sein, allen für ein Schuljahr notwendigen Stoff zusammen zu bekommen.

Mit dieser kreativen Ausschöpfung des Rahmens, welchen der Vertrag setzt, wäre man so in der Lage, die Grenzen der einzelnen Lehrwerke völlig legal zu sprengen. Und bezahlt ist alles und Bildungsverlagen mit der zwischen den Kultusministerien vereinbarten Summe von 7 bis 9 Mio. Euro. Wer also in der Lage und Willens ist, die Spielräume des Vertrages zwischen Kultusministerien und Bildungsverlagen kreativ zu nutzen, kann letztlich sogar als Gewinner dastehen.

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Eine Antwort

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  1. cojoh said, on Januar 22, 2012 at 4:57 pm

    Also könnte man sich das komplette Lehrwerk zusammen kopieren, indem man sich die ersten 20 % der Ausgabe für Niedersachsen, die zweiten 20 % aus Bayern, die dritten 20 % aus Sachsen usw. kopiert?

    Hilft aber alles nichts, wenn man die Materialien online nutzen will, weil die SuS mittlerweile alle Notebooks haben. Also gilt doch wieder: Selbst machen.


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