Damian Duchamps' Blog

OER – in Deutschland am Bedarf vorbei gedacht?

Posted in Alltag, OER, Urheberrecht by damianduchamps on April 3, 2013

Setzt man sich mit der Frage auseinander, warum es mit freien Bildungsinhalten (OER) in Deutschland nicht so recht vorangehen möchte, so begegnet man unweigerlich immer wieder der Gegenfrage nach dem Warum. Vielmals wird eine Notwendigkeit für OER an sich angezweifelt. Stellt sich ein Erfolg für OER in Deutschland nur deshalb nicht ein, weil es keinen Platz hat in unserem Bildungssystem? Brauchen wir hier in der Bildungsrepublik Deutschland überhaupt OER? Und falls nun doch, wer braucht es dann, wie soll man es einordnen und welchen Stellenwert soll es haben?

Das sind sehr grundlegende Fragen, welche die gesamte Auseinandersetzung um OER in Frage stellen. Anhörungen wie die im Landtag NRW haben letztlich auch ein vorrangiges Ziel in der Klärung der Frage, ob OER überhaupt ein Gegenstand ist, welcher ein Engagement erforderlich macht. Bisher ist das Thema OER von Seiten der Politik mehr als stiefmütterlich behandelt worden, wie das quasi nicht vorhandene Engagement auf europäischer wie internationaler Ebene belegt. Böse Zungen mögen behaupten, dass dieses erfolgreicher Lobbyarbeit der Bildungsverlage geschuldet ist. Andere machen die Ursache vielleicht in der Blindheit des Systems fest.Was bleibt, ist die Frage:

Braucht Deutschland also OER oder nicht?

Eine Antwort ist vielschichtig.

Eine Frage des Geldes

Wir sind kein armes Land. Von daher werden OER in Deutschland nie den Stellenwert haben, den sie etwa auf dem afrikanischen Kontinent entwickeln, wo finanzielle Ressourcen extrem knapp sind, sowohl auf Seiten des Staates und seiner Bildungsinstitutionen als auch bei den Bürgern. In Ländern, wo Geld sowohl über die Verfügbarkeit von Bildungsinhalten als auch den Zugang zu denselben entscheidet, übernehmen OER die Rolle, Bildungsinhalte verfügbar sowie zugängig zu machen. In Deutschland brauchen OER diese Rolle nicht in gleichem Maße übernehmen. Wohl aber sind auch in unserem Land Finanzmittel höchst ungleich verteilt. Das beginnt bei den Bildungsetats der Bundesländer und Kommunen und geht weiter bei den Budgets der Schulen und Fachschaften und endet beim Einkommen der Eltern und dem persönlichen Lehr- und Lernmittelbudget der Lehrkräfte.

Beispiele für die vom Geld gesetzten Grenzen im Bildungsalltag kennt jeder, der im System tätig ist. Es sind etwa die  alltäglichen Schwierigkeiten, je nach Schulform und Einzugsgebiet, wenn in der Klasse ein weiteres Arbeitsheft für Geschichte angeschafft werden soll, der Schuletat dieses nicht hergibt, das Jahresbudget der Fachschaft von 200 € es ebenfalls nicht zulässt und auch die Eltern teils große Probleme haben, das Geld aufzubringen. Oder es ist das neue Fachbuch, das nicht angeschafft werden kann, da die der Schuletat bereits durch drängendere Anschaffungen ausgeschöpft ist.

In einer Zeit, in welcher staatlich institutionelle wie persönliche Finanzmittel eher knapper als umfangreicher werden, kommen OER von daher definitiv eine ausgleichende und ermöglichende Rolle zu.

Eine Frage der Rechtmäßigkeit

Nicht zu entkoppeln von der Frage des Geldes sind das Urheberrecht und Vereinbarungen zwischen Urhebern und Nutzern in Form von Lizenzierungen, welche die Grenzen des Urheberrechts gegen Geld in bestimmten Bereichen zurücknehmen. Im schulischen Alltag mögen sich Lehrerinnen und Lehrer oftmals über diese Grenzen hinwegsetzen, etwa die persönlich erworbene Kopiervorlage im ganzen Kollegium nutzen, die Software über die Zahl der erworbenen Lizenzen hinaus installieren oder die digitalisierte Buchseite an einen Kollegen weitergeben. Dass sie dieses oftmals tun, weil das Geld knapp ist, macht daraus keine legale Sache. Es mag im Alltag zwar pragmatisch sein, doch legal und ohne schlechtes Gewissen wäre schöner. OER bieten hier einen Ausweg, der auch Lehrern in Deutschland helfen könnte.

Wir wachsen gerade hinein in ein Zeitalter zunehmender Vernetzung zwischen Lehrern in Deutschland, aber auch über Landesgrenzen hinaus, in eine Kultur des Kopierens, Teilens, Adaptierens und Remixens. Ohne OER, die nicht den engen urheberrechtlichen Fesseln der Verlagsmaterialien unterworfen sind, wird das Potential einer  solchen Entwicklung kaum komplett auszuschöpfen sein. Auch hier besteht also ein eindeutiger Bedarf.

Eine Frage des Angebotes

Selbst wenn das Angebot der Verlage in manchen Bereichen schier unendlich scheint, so gibt es doch immer wieder Inhalte, die von den Verlagen mit ihren Angeboten nicht abgedeckt werden, etwa weil die potentielle Nutzergruppe keine ausreichende Größe besitzt. Englischlehrbücher für Schüler mit Förderbedarf sind beispielsweise solch ein kleiner Markt und das Angebot der Verlage ist entsprechend bescheiden. Themenhefte zur Regionalgeschichte für den Geschichtsunterricht im regionalen Kontext stellen einen noch kleineren Markt dar und das Angebot tendiert hier folglich gegen Null. Es gibt sicher noch viele Nischenprodukte, auch solche, die durchaus bundesweit Abnehmer fänden, wenn auch nur in sehr kleiner Zahl. An dieser Stelle könnten OER eine wertvolle Ergänzung zum bestehenden Verlagssortiment darstellen.

Verbreitung von Bildungsinhalten weltweit

Englisch ist eine Weltsprache und Inhalte in englischer Sprache können von daher in sehr vielen Ländern der Welt für Bildungszwecke genutzt werden, selbst wenn sie dafür in eine andere Sprache übersetzt werden. Aus diesem Grund kommt gerade englischsprachigen OER eine besondere Rolle zu. Wer OER in englischer Sprache erstellt, mag dieses zwar nicht unbedingt mit der Intention tun, damit auch Menschen in Afrika, Asien oder wo auch immer man die englische Sprache versteht, die Möglichkeit zur Nutzung zu eröffnen, doch durch die Sprache ergibt sich dieses quasi automatisch. Vor allem die reichen englischprachigen Länder in Nordamerika und Europa können so andere Länder auf dem ganzen Globus an ihren Bildungsinhalten teilhaben lassen. Da Deutsch eine Sprache mit einer weltweit eher geringen Verbreitung ist, kommt auch OER in deutscher Sprache die zuvor beschriebene Rolle so gut wie gar nicht zu. Abgesehen von der internationalen Nutzung durch Deutsch als Fremdsprache (DaF) gibt es kaum eine Nutzung und auch eine Übersetzung in andere Sprachen dürfte höchst selten sein.

Idealismus

OER haben auch etwas mit Weltverbesserung zu tun, mit dem Glauben, durch die Befreiung von Bildungsinhalten aus urheberrechtlichen und finanziellen Zwängen, die Welt und die Menschen, die auf ihr leben, ein Stück weit weiter zu bringen auf dem Weg in eine neue, bessere Gesellschaft. Dieser Gedanke des Teilhabenlassens, des Miteinander bei der Erstellung und Nutzung, des grenzenlosen Austauschs schwang bei OER von Anbeginn an mit wie etwa auch bei der Wikipedia. Bisher sind es wohl auch vermutlich überwiegend Idealisten in Sachen Bildung, die sich hier in Deutschland mit dem Thema OER auseinandersetzen und versuchen, es voranzubringen. Ein wenig mehr an Idealismus, getragen durch OER und die Möglichkeiten des Internets, ständen auch der deutschen Bildungslandschaft nicht schlecht, könnte vielleicht auch helfen, die traditionellen Einzelkämpfer aus ihren Arbeitszimmern zu locken zu einer Vernetzung über die Grenzen des Kollegiums hinaus. Letzteres ist nun aber schon sehr idealistisch 😉

Brauchen wir also in Deutschland überhaupt OER?

Ich würde sagen, auf jeden Fall. Wenn auch die Verbreitung von Bildungsinhalten in der Welt für uns nur eine absolut untergeordnete Rolle spielt und Idealismus etwas für Unverbesserliche ist, so kann OER doch auch in Deutschland entscheidend dazu beitragen, finanzielle Benachteiligungen auszugleichen, eine urheberrechtlich abgesicherte Kultur lokaler, überregionaler und auch internationaler Vernetzung unterstützen und nicht zuletzt die Angebote der Verlage in Nischen und als Alternative ergänzen und zu fortwährender Innovation bewegen.

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Auf den Punkt gebracht – warum Lehrer OER nutzen sollten

Posted in Alltag, OER, Urheberrecht by damianduchamps on April 2, 2013

Als Antwort auf meinen Artikel zu der Frage, ob OER die Zielgruppe Lehrer in Deutschland erreicht, frage Martin Lindner auf Twitter: „gibts irgendwo eine bündige auflistung der 3 wichtigsten vorteile von OER? warum sollten sich die lehrer anders verhalten?

Ob es eine solche kurze Auflistung gibt, kann ich nicht sagen. Für mich stehen aus der Sicht von Lehrern folgende Gründe an erster Stelle: Bezahlbarkeit, freie legale Nachnutzbarkeit für Lehrer und Schüler im Unterricht 

  • unbegrenzt viele Materialien ohne Budgetgrenzen/Blick auf den Geldbeutel nutzen können
    • Unterricht erfolgt zwar meist auf der Basis von Lehrbüchern, doch in vielen Fächern werden diese regelmäßig um zusätzliche Materialien ergänzt. Aus zeitlichen Gründen können Lehrer diese zusätzlichen Materialen nicht alle selbst erstellen.
    • Eine Lösung besteht im käuflichen Erwerb von den Verlagen. Dem Kauf setzen  das begrenzte Schul- bzw. Fachschaftsbudget, die Finanzkraft der Eltern oder im Falle einer privaten Anschaffung die Möglichkeiten des eigenen Geldbeutels Grenzen. – OER können unentgeltlich genutzt werden.
    • Eine weitere Lösung besteht im Ausleihen oder Kopieren von Kollegen. – Meist ist das nicht legal, außer es handelt sich um selbst erstellte Materialien. OER können legal kopiert und brauchen von daher nicht ausgeliehen werden.
    • Als Lösung bietet sich auch die Suche im Netz an oder Nutzung von Materialien von Online Materialbörsen. – Die Nutzung über den eigenen Unterricht hinaus ist rechtlich nicht immer eindeutig geklärt. Ebenso wenig geklärt ist die Möglichkeit, Anpassungen vorzunehmen oder die Inhalte weiterzuverarbeiten. Mit OER ist das kein Problem.
  • Materialien frei nutzen, verändern und legal weitergeben können
    • Die Nutzung von Verlagsmaterialien ist immer mit Kosten verbunden und der Freiheitsgrad der Nutzung ist immer beschränkt. – OER können immer ohne finanziellen Aufwand für Erwerb oder Lizenzierung genutzt werden. Die Mehrheit der Materialien erlaubt Anpassung, Veränderung und Kombination mit anderen OER oder eigenen Materialien.
    • Selbst Materialien aus Kopiervorlagen dürfen nur von dem genutzt werden, der sie anschafft. Schullizenzen erlauben weder die legale Nutzung der entsprechend lizenzierten Materialien bei einem Wechsel der Schule noch die legale Weitergabe etwa an einen befreundeten Kollegen an einer anderen Schule. – OER können von jedermann in der Schule genutzt und an andere außerhalb der Schule weitergegeben werden.
    • Verlagsmaterialien können und dürfen oft nicht legal verändert werden. – OER Materialien dürfen mehrheitlich legal verändert werden.
    • Verlagsmaterialien haben nur stark eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten auf digitalen Medien. – Für OER gelten keinerlei Beschränkungen bezüglich einer digitalen Nutzung per se. Sie können im Intra-Net wie im öffentlichen Internet genutzt und auch weitergegeben werden.
  • Lernern/ Schülern ermöglichen, Lernprodukte legal öffentlich zugängig zu machen
    • Seit das Internet in den Unterricht eingezogen ist, können Schüler ihre Arbeiten im Internet veröffentlichen, wenn dieses von Seiten der Schule ermöglicht wird. Die große Einschränkung war und ist dabei jedoch immer, dass nur Materialien verwendet werden können, die nicht durch Urheberrechte der Verlage geschützt sind, was im Fall von Schülerwebseiten vor allem Abbildungen, Filmsequenzen und Audiomaterialien meint. – Lehrer können Schülern mit OER freie Materialien anbieten, welche auch im Internet veröffentlich werden können.

Diese Beschreibung der Vorteile einer Nutzung von OER gehen von einer offenen Lizenzierung – ohne Einschränkungen,  wie sie sich durch die Creative Commons Lizenz No Derivatives ergibt – aus.

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Gräbt die neue Vereinbarung zum digitalen Vervielfältigen dem Thema OER das Wasser ab?

Posted in Schule und Recht, Urheberrecht by damianduchamps on Dezember 7, 2012

Welches Wasser gräbt diese Vereinbarung der Bewegung um OER eigentlich ab, könnte man spitz fragen. Wie @tommdidomm in seinem Blog kubiwahn richtig beobachtet, ist das Thema OER in deutschen Lehrerzimmern bisher schlichtweg unbekannt.

„Der Begriff OER ist, so sehr ich das auch bedauern mag, kein Begriff aus der Alltagswelt meiner Kollegen und mir.“

Anders als der Begriff „Schultrojaner“, welcher von der Blogosphäre in die Mainstream Medien hinüber transferierte und für eine zeitweilige Verunsicherung in den Lehrerzimmern sorgte, führt das Thema OER noch immer ein Schattendasein. Und anders als in anderen Ländern wie Polen mit seiner OER Schulbuch Initiative oder den USA fehlt Deutschland eine offizielle Unterstützung der Bewegung um freie Bildungsressourcen durch die Kultusministerien. Dieses würde OER auf eine Ebene heben mit den von Verlagen angebotenen Materialien. Immerhin aber wird das Thema durchaus wahrgenommen, auch von den Verlagen selbst. Die Augsburger Studie zu Open Educational Ressources, gefördert vom Verband Bildungsmedien e.V.“ belegt dieses mehr als eindeutig. Zwar werden hier nicht nur Angebote untersucht, die man originär als OER bezeichnen kann, sondern auch solche von öffentlichen und kommerziellen Anbieter mit einem Lobby- oder Werbehintergrund , doch die Studie zeigt, dass man von Seiten der Bildungsverlage potentielle Konkurrenz frühzeitig genug erkennen und abschätzen können möchte.

Wie ist nun in diesem Zusammenhang die neue Vereinbarung in Ergänzung zum Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG einzuordnen?

Die Kultusministerien der Länder haben sich mit dem Verband Bildungsmedien sowie den Verwertungsgesellschaften VG WORT, VG Bild-Kunst und VG Musikedition darauf geeinigt, dass „künftig urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Büchern und Unterrichtswerken auch digital vervielfältigt und den Schülerinnen und Schülern im Unterricht zugänglich“ gemacht werden dürfen.

Das ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung und kommt der täglichen Arbeit von Lehrerinnen und Lehrern entgegen. Schulbuchseiten können nun endlich digitalisiert werden und dürfen „auch zur Unterrichtsvor- und -nachbereitung“ genutzt werden. Was dieses genau bedeutet, wird man sicher in nächster Zeit noch genauer erläutern. Es ist zu vermuten, dass damit die Erlaubnis gegeben ist, aus Materielien der Schulbuchverlage digitalisierte Inhalte z. B. in eigene Arbeitsblätter einzubinden. Mit der Möglichkeit, eingescannte Materialien „im Unterricht über PCs, Whiteboards und/oder Beamer“ wiederzugeben, wird man den noch sehr geringen Bestand an Titeln in des Digitalen Schulbuchs der deutschen Verlage in Version 1.0 ausgleichen wollen bzw. Schulen, die das Angebot nicht nutzen möchten, eine legale Möglichkeit eröffnen, Verlagsinhalte doch entsprechend zu nutzen. Ob es möglich ist, digitalisierte Materialien auch in Lernmanagementsysteme einzubinden, lässt sich aus den bisherigen Verlautbarungen nicht entnehmen. Lediglich eine Speicherung auf einem Schulserver wird für Lehrkräfte eingeräumt, solange die digitalisierten Materialien nur für sie selbst zugänglich sind.

Die mit diesem Vertrag den Schulen eingeräumten Möglichkeiten zur Nutzung digitalisierter Materialien analogen Ursprungs sind noch Lichtjahre entfernt von den Nutzungsmöglichkeiten Creative Commons lizenzierter Bildungsmaterialien. So können digitalisierte Materialien nicht unter den Lehrkräften weitergegeben werden, etwa über ein gemeinsames Verzeichnis auf einem Schulserver. Selbiges dürfte dann auch für eigene erstellte Materialien gelten, welche digitalisierte Materialien analogen Ursprungs enthalten (falls eine solche Nutzung überhaupt zulässig ist; siehe oben). Außerhalb der Schule geht sowieso gar nichts mehr, ganz wie bei den analogen Kopien von Verlagsmaterialien. Und ähnlich wie bei der bisherigen allein auf analoge Kopien beschränkten Vereinbarung gibt es eine enge Vorgabe zum Umfang der zulässigen digitalen Kopien.

Welche Auswirkung wird diese neue Vereinbarung dann auf das Thema OER in Deutschland haben? Für die kleine Zahl von Interessierten mit dem notwendigen Hintergrundwissen und Bewusstsein, wird die Lage klar sein. OER sind relevant wie bisher. Es hat sich nichts wirklich geändert, da eine freie Nachnutzung von digitalisierten Bildungsmaterialien mit analogem Verlagsursprung im Sinne von OER bzw. eine Nutzung im Geist der UNESCO Erklärung von Paris auf der Grundlage der neuen Vereinbarung nicht möglich ist.

Für weniger informierte Kreise, wozu ich nach bisherigen Erfahrungen des Nichtengagements in Sachen OER auch Kultusministerien zähle, wird mit der neuen Vereinbarung alles im grünen Bereich sein. Auch dort war längst klar, dass die Zeit weiter gegangen ist und Lehrkräfte im Unterricht selbst, sowie seiner Vor- und Nachbereitung nicht mehr auf Kopie, Schere und Klebestift zu beschränken sind. Die Debatte um den „Schultrojaner“ hat auch dem letzten Hinterwäldler gezeigt, dass ein generelles Verbot der Digitalisierung mit einhergehender Kriminalisierung von Lehrkräften wohl der falsche Weg ist. Mit der neuen Vereinbarung hat man hier nun die bisher geltende Beschränkung aufgehoben und „eine komfortable und rechtssichere Handlungssituation für einen zeitgemäßen Unterricht entwickelt.“ Ende gut, alles gut, wird die Devise in den Kultusministerien lauten. In den von mir als weniger informierten Kreise bezeichneten Gruppierungen wird man mit dem Anliegen einer Förderung von OER in Zukunft sicher einen schwereren Stand haben. „Was wollt ihr denn,“ wird man fragen, „der Schultrojaner war eh vom Tisch und nun könnt ihr doch endlich analoge Materialien der Verlage digitalisieren?“

In den gar nicht informierten Kreisen, wozu dann auch die Mehrheit der Lehrenden zu zählen ist, wird man auch nicht auf offenere Ohren stoßen nachdem diese Vereinbarung auch dort angekommen ist. Ankommen wird sie in den Schulen ganz sicherlich sehr schnell über offizielle Dienstwege, da den Landesregierungen daran gelegen ist, ihren Bediensteten im Schuldienst Rechtssicherheit zu geben. Wenn es jetzt tatsächlich möglich sein sollte,  in der Unterrichtsvor- und Nachbereitung eigene Materialien auf der Grundlage von analogen Verlagsmaterialien zu erstellen, wer braucht dann noch OER, werden in Zukunft vermutlich viele Fragen, wenn man versucht ihnen das Thema näher zu bringen. Die Weitergabe von selbst erstellten Materialien ob mit oder ohne verarbeitete Verlagsmaterialien hat sich innerhalb von Lehrerzimmern ohnehin nie an Gesetze und Vereinbarungen gehalten.

Fazit: Das Thema OER hatte auf der Grundlage bisher bestehender Vereinbarungen zwischen den Kultusministerien und den Bildungsverlagen einige zusätzliche Argumente, die für OER sprachen und auch von Lehrkräften zu verstehen waren, für die es primär um die Rechtmäßigkeit ihres Tun und Handelns im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit ging. Für diese mögliche Zielgruppe wird die Notwendigkeit, sich mit dem Thema OER zu befassen mit der neuen Vereinbarung deutlich weniger relevant.

Im Sinne der Unesco Vereinbarung von Paris von 2012 bringt uns die neue Vereinbarung der Kultusministerien und der Bildungsverlage leider keinen einzigen Schritt weiter, denn die Ziele der Pariser Vereinbarung sind weitaus höher anzusiedeln. Es besteht damit in Deutschland weiterhin ein starker Bedarf, ein Bewusstsein zu schaffen für freie Bildungsmaterialien und ihre Chancen für eine uneingeschränkte Bildung für jedermann.

Dem Anliegen von OER schadet die neue Vereinbarung also nicht grundsätzlich, beraubt es jedoch eines Zugangsweges, um die entsprechenden Zielgruppen für das Thema sensibilisieren zu können.

Alle Zitate zur neuen Vereinbarung sindErgebnisse der Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz am 6. Dezember 2012 in Bonnentnommen.

Weitere Lektüre:

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Freie Bildungsinhalte contra Verlagskontrolle

Posted in OER, Urheberrecht by damianduchamps on März 2, 2012

Dieser Post entstand als Kommentar zum Beitrag MIT OpenCourseWare und Flat World Knowledge kooperieren bei offenen Lehrbüchern auf Netzpolitik.org.

Verlage gehen den Wandel im Schulbuchmarkt, wie nicht anders zu erwarten, sehr konservativ an. Ihnen geht es weniger um revolutionäre Visionen oder Lösungen als um eine Bewahrung etablierter Geschäftsmodelle. Deshalb überrascht es auch in keiner Weise, dass der erste Vorstoß deutscher Verlage in Richtung digitales Schulbuch dermaßen bescheiden ausfällt. Was allenfalls überraschen kann, ist die Einigung auf eine gemeinsame Plattform.

Das Konzept von FlatWorldKnowledge gründet auf einem alternativen Geschäftsmodell. In der Vorstandsetage des amerikanischen Verlages sitzen jedoch auch keine Wohltäter der Menschheit, sondern Manager, die ihr Unternehmen profitabel halten müssen. Allerdings kalkulieren sie völlig anders. Sie sind bereit über die kostenlose digitale Version ihrer Bildungstitel zunächst auf Einnahmen zu verzichten, spekulieren aber darauf, genug Nutzer durch die Qualität zu überzeugen und aus ihnen Käufer von Printversionen zu generieren. Dass die Rechnung wohl aufgehen muss, zeigt das Fortbestehen des Angebots.

Die Entwicklung am digitalen deutschen Schulbuchmarkt macht jedoch einmal mehr deutlich, welche Funktion freien Bildungsinhalten (OER) auch im deutschen Sprachraum zukommen wird. Wohl nur wenigen ist klar, welche dramatischen Veränderungen sich mit der Digitalisierung des digitalen Schulbuches für den Bildungsbetrieb ergeben werden. Das meint nicht nur veränderte Lern- und Unterrichtsszenarien sondern auch das Ende der freien Kopie!

In dem Moment, wo der Schulalltag durchdigitalisiert ist, erhalten Schulbuchverlage über DRM die totale Kontrolle über die von ihnen bereitgestellten Bildungsinhalte. Lehrer wie Schüler werden als User lediglich Lizenznehmer sein. Was kopiert werden kann und in welchem Umfang und zu welchen Konditionen, unterliegt der kompletten Kontrolle der Verlage.

Noch können Lehrer nach Herzenslust aus Schulbüchern und Arbeitsheften kopieren, was der Kopierer hergibt. Den Verlagen fehlt die Kontrollmöglichkeit und sie müssen sich mit den Millionen zufrieden geben, welche sie mit den Kultusministerien im Rahmen des „Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” ausgehandelt haben. Auch was die Digitalisierung analoger Inhalte angeht, fehlt ihnen noch die wirkliche Kontrolle. Der „Schultrojaner“ war ein erster Versuch, sich diese anzueignen.

Freie Bildungsinhalte bereiten deutschen Bildungsverlagen derzeit noch wenig Kopfschmerzen. Noch ist das Angebot im deutschsprachigen Raum zu gering, um als Konkurrenz gesehen zu werden. Bisher war die Entwicklung freier Bildungsinhalte auch mehr auf den universitären Kontext beschränkt. Doch mittlerweile beginnt es sich auch im Bereich der schulischen Bildung zu regen. Der Bewegung fehlt eigentlich nur noch der entscheidende Push. Sollte der kommen, werden Bildungsverlage sehen, wie sie sich die lästige freie Konkurrenz vom Leibe halten. Dazu haben sie zwei Möglichkeiten, Überzeugen durch Innovation oder Aussperren. Mit ersterer Lösung ist wohl eher nicht zu rechnen, da sie teuer ist und Risiken birgt. Also wird man zur zweiten Lösung greifen, Aussperren.

Es ist schon jetzt abzusehen, dass die deutschen Bildungsverlage, anders als Apple, ihre Schulbuchplattform nicht für freie Inhalte von Anbietern (außerhalb ihrer Koalition der Verzweifelten) öffnen werden. Nimmt die digitale Schulbuchentwicklung erst einmal an Fahrt auf, werden vermutlich auch günstige Hardwareangebote durch die Verlage auf den Markt kommen. Diese werden im schlimmsten Fall (fast komplett) geschlossene System sein ähnlich den Amazon Kindle e-ink Lesegeräten. Damit könnten Verlage freie Bildungsinhalte problemlos aussperren. Hier wird Aufmerksamkeit und Initiative der im Bereich schulischer Bildung Tätigen gefordert sein. Noch ist es nicht so weit, doch die Entwicklungslinien zeichnen sich bereits ab.

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Hart an der Grenze, doch völlig legal

Posted in Alltag, Urheberrecht by damianduchamps on Januar 20, 2012

Laut der Vereinbarung zwischen den Kultusministerien und Bildungsverlagen vom Dezember 2010 (“Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” (PDF)) dürfen Lehrer pro Schuljahr und Klasse je 20 % bzw. maximal 12 Seiten  in Klassenstärke aus einem Lehrbuch kopieren.

Was wäre, wenn man dieses mit System betreibt und damit so weit wie möglich auf die Anschaffung kompletter Klassensätze von Lehrbüchern verzichten könnte? Lehrbücher orientieren sich an Kernlehrplänen und orientieren sich an einem imaginären Schülerquerschnitt. Im Alltag nutzen viele Lehrerinnen und Lehrer aus diesem Grund ohnehin häufig nur Bruchteile der Inhalte eines Lehrbuchs. In meinem Kollegium sind es teilweise gerade einmal 20 – 30 %, welche die Kollegen nutzen. Der Rest wird durch andere Materialien ergänzt, kopiert aus Arbeitsheften oder auch anderen Lehrbüchern.

Solange ein Lehrbuch nicht an einer Schule eingeführt wird und überwiegend als Grundlage des Unterrichts dient, muss es nicht vom Land genehmigt werden. Das bedeutet, die Auswahl erhöht sich für Schulen damit deutlich. Es können nun auch Lehrwerke genutzt werden, welche im eigenen Bundesland nicht zugelassen sind, jedoch in anderen Bundesländern.

Nutzte man die Möglichkeiten der Vereinbarung zwischen Kultusministerien und den Bildungsverlagen also mit System, so  würde man das Erlaubte maximal ausschöpfen. Je Jahrgang würde man alle verfügbaren und brauchbaren Lehrwerke, Arbeitshefte, Lernkarteien und so weiter für das jeweilige Fach anschaffen. Daraus würde man dann je Klasse in Klassenstärke die erlaubten 12 Seiten heraus kopieren. Man würde sich dabei aus jedem verfügbaren Material die Rosinen herauspicken und so das Unterrichtsmaterial nach den eigenen Vorstellungen und den Bedürfnissen der Klasse zusammenstellen können. Das Kopieren bzw. Drucken ließe sich aus den Geldern bezahlen, welche man durch die Nichtanschaffung von Klassensätzen eingespart. Dort, wo es eine Elternanteil gibt, könnte man das Geld von den Eltern entsprechend einsammeln. Nach meiner Einschätzung sollte es mit diesem Verfahren durchaus möglich sein, allen für ein Schuljahr notwendigen Stoff zusammen zu bekommen.

Mit dieser kreativen Ausschöpfung des Rahmens, welchen der Vertrag setzt, wäre man so in der Lage, die Grenzen der einzelnen Lehrwerke völlig legal zu sprengen. Und bezahlt ist alles und Bildungsverlagen mit der zwischen den Kultusministerien vereinbarten Summe von 7 bis 9 Mio. Euro. Wer also in der Lage und Willens ist, die Spielräume des Vertrages zwischen Kultusministerien und Bildungsverlagen kreativ zu nutzen, kann letztlich sogar als Gewinner dastehen.

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