Damian Duchamps' Blog

Mit Treuhand Clouds wider die politischen Gezeiten

Posted in Datenschutz, Uncategorized by damianduchamps on Juli 15, 2019

Ein Punkt, welcher bei der Diskussion um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit einer Nutzung von US amerikanischen Plattformen oft vernachlässigt wird, ist die Unwägbarkeit politischen Handelns, egal ob es um Nationalstaaten oder Staatenverbünde wie die EU geht. Das möchte ich hier noch einmal deutlicher herausarbeiten.

Gäbe es zwischen der EU und den USA ein verlässlich stabiles Vertragswerk, in welchem DS-GVO konforme Lösungen zur Datenübermittlung zwischen beiden Seiten dauerhaft verankert wären, hätten wir nicht die datenschutzrechtlichen Probleme, welche sich gegenwärtig aus einer Nutzung von US amerikanischen Cloud Plattformen ergeben, wenn personenbezogene Daten von Europäern im Spiel sind.

Aktuell gründet die datenschutzrechtliche Zulässigkeit des mit einer Nutzung von Office 365, G Suite for Education und Apple iCloud  verbundenen Flusses von personenbezogenen Daten in die USA in den überwiegend auf dem EU-US Privacy Shield und den EU Standard Vertragsklauseln. Der EU-US Privacy Shield ersetzte das Safe Harbour Abkommen, nachdem dieses im Oktober 2015 von der EU für ungültig erklärt worden war. Doch auch mit dem EU-US Privacy Shield  gibt es Probleme. Zwar wurde der EU-US Privacy Shield zu Beginn diesen Jahres um ein weiteres Jahr „verlängert“, doch das Abkommen steht weiterhin auf wackeligen Beinen, da seine Rechtmäßigkeit in einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Frage gestellt wurde. Gleiches gilt für die EU Standard Vertragsklauseln, die dort zur Zeit verhandelt werden. Hinzu kommt der Cloud Act. Dieser ignoriert bestehende Abkommen und ermöglicht US Ermittlungsbehörden den Zugriff auf Daten von EU Bürgern auf Servern von US Unternehmen, egal wo in der Welt diese stehen. Das ist, wie der Europäische Datenschutzausschuss jetzt feststellte, nur in wenigen Fällen mit der DS-GVO vereinbar. Es braucht deshalb ein neues datenschutzkonformes internationales Abkommen. Ob man ein solches mit den US aushandeln kann, bleibt bei der Unberechenbarkeit der gegenwärtigen US Regierung abzuwarten. Und wird diese Regierung 2020 um weiter vier Jahre im Amt bestätigt,  … außerdem weiß niemand, was danach kommt …

Ich habe die verschiedenen rechtlichen Zusammenhänge und Veränderungen jetzt nur kurz skizziert. Damit ist jedoch hoffentlich deutlich geworden, dass in den letzten Jahren viel in Bewegung war im internationalen Datenrecht. Die Übermittlung von personenbezogenen Daten aus Deutschland bzw. seit Umsetzung der DS-GVO aus der EU in Drittstaaten war schon immer kritisch. Hinzu kommt, es hängt sehr viel vom politischen Geschehen ab. Ein Akt des Terrorismus wie 9/11, ein Wechsel der Regierung, eine Änderung der Politik oder auch Gerichtsurteile, welche bestehende Regelungen für ungültig erklären, können massive Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittstaaten haben. Eine solche Übermittlung ist, selbst wenn US Unternehmen optional die Speicherung von personenbezogenen Daten in EU Serverzentren anbieten, durch die Vernetzung mit Servern außerhalb der EU, erforderliche Zugriffe für Wartung und Support sowie Abflüsse von Telemetriedaten, immer anzunehmen.

Schulen brauchen verlässliche Lösungen, die unabhängig von den Unwägbarkeiten der politischen Gezeiten sind, sowohl innerhalb wie außerhalb der EU. Sie arbeiten im Hier und Jetzt. Man stelle sich vor, eine vergleichbare Unberechenbarkeit herrsche bei den Lehrplänen der Fächer. Wenn Schulen die Angebote von Microsoft, Google, Apple und anderen US Anbietern nutzen wollen, dann brauchen sie eine Lösung, welche nicht vom nationalen und internationalen Politikgeschehen und dem Ausgang von internationale Abkommen in Frage stellenden Gerichtsprozessen, abhängig ist, und dafür sehe ich nur eine praktikable Lösung – Treuhand Clouds, Clouds, die rechtlich von den US Anbietern abgekoppelt sind. Nur wenn die im Zusammenhang mit Office 365, G Suite for Education und Apple iCloud genutzten Server durch eine Treuhand Lösung dem rechtlichen Zugriff von Staaten außerhalb der EU entzogen werden, ist eine Nutzung mit personenbezogenen Daten von Schülern und Lehrkräften auf einer datenschutzrechtlich verlässlichen Basis dauerhaft möglich.

Das wirtschaftliche „Scheitern“ der Microsoft Cloud Deutschland, der einzigen Lösung bisher, welche eine unterrichtliche Nutzung von Office 365 im Einklang mit bestehendem Datenschutzrecht zuließ (bzw. weiterhin zulässt für Bestandskunden), ist kein Grund, warum es vergleichbare Lösungen nicht für den Bildungsbereich geben sollte. Anbieter wie Microsoft, Google und Apple verstehen eine Sprache recht deutlich und die heißt Geld. Also zahlen wir. Das sollte es uns Wert sein, wenn Schulen diese Plattformen nutzen wollen. Und immerhin können wir uns auch tolle Länder Bildungs-Clouds leisten.

Kollaboration im Unterricht mit G Suite for Education

Posted in Tools by damianduchamps on Februar 24, 2019

G Suite for Education ist eine kostenlose Office Suite für Schulen, die sich vor allem durch eine sehr einfache Handhabung und plattformübergreifende Nutzbarkeit auszeichnet. Eine ihrer herausragenden Stärken ist die Möglichkeit, kollaborativ an Texten, Tabellen, Präsentationen und anderen Dokumenten zu arbeiten. Dabei erlaubt es die Plattform, Schülerinnen und Schüler schrittweise an diese wichtige Form des Arbeitens heranzuführen.

 


Kollaboration – eine zentrale Kompetenz des 21. Jahrhunderts

Formen gemeinsamen Lernens und Arbeitens sind Schule nicht unbekannt und werden seit langem erfolgreich praktiziert. Partner- und Gruppenarbeit sind aus einem gutem Unterricht nicht wegzudenken. Eine Aufstellung von Tischen im Klassenraum in Form von Gruppentischen  erleichtert kooperative Arbeitsformen und ist ein Zeichen, dass die Klassenführung mehr auf Zusammenarbeit als individuelles Arbeiten der Schüler setzt. Digitale Technologien ermöglichen neue Formen der Zusammenarbeit, auch in der Berufswelt. In einer Welt von großer Komplexität geht ohne Zusammenarbeit nichts mehr. Nur so können Experten sich ergänzen, sei es in ihren Fachgebieten oder über Grenzen von Raum und Zeit hinweg.  Deshalb überrascht es nicht, dass Kollaboration neben Kreativität, Kritik(fähigkeit) und Kommunikation zu den zentralen Kompetenzen des 21. Jahrhunderts gehört. In Schule ist Kollaboration nicht nur eine zu vermittelnde Kompetenz, sondern auch ein Mittel, Lernen und Arbeiten zu gestalten und tradierte Formen des Lernens und Arbeitens in ihren Möglichkeiten zu erweitern.

Kollaboration im Unterricht

Im Unterricht der Schule ist Kollaboration so grundlegend wie Lesen und Schreiben, setzt aber im Unterschied zu letzteren soziale Kompetenzen voraus. Anders als in Unternehmen, wo Kollaboration über Abteilungen, Kontinente und Zeitzonen hinweg praktiziert wird, findet sie im Unterricht eher innerhalb eines Raumes statt. Mit Ausnahme von Projekten mit anderen Schulen, befinden sich die verschiedenen Teammitglieder im selben Klassenraum meist sitzen sie auch in räumlicher Nähe zueinander, zum Beispiel an einem Gruppentisch. Idealerweise verfügt jedes Teammitglied über ein eigenes Zugangsgerät zur gemeinsam genutzten Plattform. Während dann über eine digitale Vernetzung miteinander an einem gemeinsamen Projekt gearbeitet wird, findet die Kommunikation ganz herkömmlich statt. Es ist aber durchaus auch denkbar, dass die Mitglieder des Teams in der Klasse verteilt sitzen und über die genutzte Plattform kommunizieren. Die mündliche Kommunikation erleichtert gerade dann Kollaboration deutlich, wenn die erforderlichen sozialen Kompetenzen für eine erfolgreiche Kollaboration noch erarbeitet und trainiert werden müssen. Es braucht Regeln, Absprachen und Rücksichtnahme.

Kollaboration mit G Suite for Education lernen

Anders als etwa bei der Gruppenarbeit, wo oft nur ein Mitglied der Gruppe aktiv am gemeinsamen Lernprodukt arbeitet, während die anderen Anweisungen geben oder darauf warten, ihren Teil beisteuern zu können, erlaubt eine Plattform wie G Suite for Education zeitgleiches Arbeiten aller Mitglieder des Teams am gemeinsamen Lernprodukt. Das ist nicht einfach und es empfiehlt sich deshalb, Lerngruppen schrittweise an kollaboratives Lernen und Arbeiten heranzuführen.

Google Slides – eine Folie für jeden

Wie viele andere Softwareprodukte kann das Präsentationsprogramm Googles Slides wesentlich mehr als nur Präsentation erstellen. Entsprechend den anderen Programmen in G Suite for Education erlaubt Google Slides kollaboratives Arbeiten. Ein großer Vorteil, es ist einfach zu nutzen, für Schüler und Lehrkräfte. Zur Vorbereitung eines kollaborativen Projektes wird eine Startfolie vorbereitet, eine weitere Folie mit Arbeitsanweisungen und dann je eine Folie für jedes Teammitglied. Das kann am Anfang sogar die ganze Klasse sein. Für die Folien der Schüler wird eine Vorlage erstellt und diese dann in Anzahl der Schüler dupliziert. Jeder Schüler erhält so eine eigene Folie. Das hat den Vorteil, dass die Schüler einander beim Arbeiten nicht in die Quere kommen. Jeder arbeitet auf seiner Folie. Eingriffe in die Folien der Mitschüler werden zunächst nicht zugelassen. So entsteht ein gemeinsames Produkt. Das könnten beispielsweise im Biologieunterricht Porträts von Tieren oder Pflanzen sein oder Beschreibungen von Bestandteilen der Zelle, Texte illustriert mit Fotos oder Grafiken. Damit alle Schüler auf die Präsentation zugreifen können, wird über das Freigabe Menü ein Zugangslink erzeugt mit Bearbeitungsrechten und dieser an die Schüler weitergegeben. Die Weitergabe kann mit einem QR-Code erfolgen, wenn die Schüler noch nicht als Benutzer in einer gemeinsam genutzten Plattform angemeldet sind.

Kollaboration ohne verändernde Eingriffe

Es fällt Schülern häufig nicht leicht, wenn andere Schüler Veränderungen an ihrer Arbeit vornehmen. Deshalb erfolgt dieser Schritt etwas später. Kollaboration bedeutet nicht nur etwas gemeinsam zusammenzutragen, sondern auch etwas gemeinsam zu entwickeln und dazu gehört auch, gemeinsam an einzelnen Projektelementen zu arbeiten. Dieses schließt auch Korrekturen und Veränderungen mit ein. Bevor man jedoch diesen Schritt in der Entwicklung der Kompetenz zu kollaborativem Arbeiten geht, empfiehlt es sich, ein wichtiges Werkzeug einzuführen, den Kommentar. Über die Kommentarfunktion ist es möglich, Inhaltselemente einer Folie zu markieren und mit Anmerkungen zu versehen. Dieses können Korrekturvorschläge sein, Anregungen, Kritiken, Hinweise und ähnlich. In Absprache untereinander oder in einem Losverfahren erhält jedes Teammitglied eine Folie zugewiesen, die dann je nach Arbeitsauftrag durchgesehen und mit Kommentaren versehen wird. Je nach Lerngruppe kann es dabei um Orthographie- und Grammatikfehler gehen, um inhaltliche Fehler, um inhaltliche Ergänzungen oder Anregungen, um Verständnisfragen und ähnlich.


Unterrichtsbeispiel

Ein Beispiel für Kollaboration, wie sie in einer Lerngruppe aussehen kann, die noch wenig Erfahrung mit dieser Form der Zusammenarbeit hat: https://goo.gl/96fkx2

Die Aufgabe der Schüler war, am Ende einer Unterrichtseinheit über Südafrika, noch einmal ihr Wissen zu reaktivieren. So sollte in Vorbereitung auf eine Klassenarbeit möglichst viel von den zuvor erarbeiteten landeskundlichen Informationen zusammengetragen werden.

Am Beispiel sieht man die angepasste Formatierung, die so für eine Präsentation untauglich wäre, sich aber gut ausdrucken lässt als Din A4 im Querformat oder als PDF.


Kollaboration mit begrenzten verändernden Eingriffen

Schüler mit größerer Erfahrung mit kollaborativen Lern- und Arbeitsformen können das, was Teammitglieder zum gemeinsamen Projekt beigetragen haben, auch überarbeiten. Dieses setzt jedoch voraus, dass es Vereinbarungen gibt, wie weit die Überarbeitungen gehen dürfen. Sollen sie sich nur auf die sprachliche Richtigkeit beschränken? Lässt man auch inhaltliche Überarbeitungen zu? Beim gemeinsamen Arbeiten an einem Projekt sollten die Grenzen der Bearbeitung so abgesteckt sein, dass der Beitrag des Urhebers im Team immer noch als solcher deutlich erkennbar bleibt.

Kollaboration mit größeren verändernden Eingriffen

Im Idealfall verläuft Kollaboration vor allem ergänzend. Wenn man im Team merkt, dass es an einigen Stellen nicht in die richtige Richtung geht, dann kommen die sozialen Kompetenzen ins Spiel. Ein Teammitglied kann nicht einfach die Beiträge eines anderen löschen. Hier sind Absprachen und Verhandlung erforderlich, um das andere Teammitglied nicht zu verlieren. Dabei spielt dann neben der Kommunikation als einer weiteren zentralen Kompetenz des 21. Jahrhunderts auch die Kritik eine Rolle. Die Teammitglieder müssen in der Lage sein, konstruktiv Kritik zu üben, wie auch Kritik anzunehmen und konstruktiv umzusetzen. Wie aus der Beschreibung hoffentlich deutlich wird, setzt Kollaboration in dieser Form viel Erfahrung und ein hohes Maß an sozialen Kompetenzen voraus. Bis man mit Schülern so weit ist, braucht es viel Übung. Die Erlangen Schüler nur, wenn sich kollaborativen Lernen und Arbeiten nicht nur auf einzelne Projekte beschränkt, sondern Bestandteil von jedem Unterricht ist.

Kollaboration mit selbst gebildeten Gruppen

Alle zentralen Programme von G Suite for Education, Docs, Sheets und Slides lassen es zu, dass Schüler eigenständige Gruppen bilden. Ein Schüler erstellt eine Präsentation, ein Dokument oder eine Tabelle und lädt dann Mitschüler zur Mitarbeit ein. Das geht auch, wenn Schüler kein eigenes Konto haben. Die Lehrkraft teilt dann dem jeweiligen Schüler eine Präsentation zu und stellt die Freigabe so ein, dass der Schüler selbst wiederum weitere Mitarbeiter einladen kann. Mit diesem Verfahren wird man arbeiten, wenn Gruppen sich nach Interessen bilden und dann auch die Arbeit innerhalb der Gruppe eigenständig aufteilen. Alternativ können Schüler eigene Projektdateien erstellen und über die Freigabe Mitschüler einladen. Damit auch die Lehrkraft Einblick hat, wird auch diese eingeladen, zumindest mit der Freigabe für Kommentare.

Kollaboration sichtbar machen und thematisieren

Alle zur Kollaboration fähigen Programme der G Suite for Education zeichnen sämtliche Arbeitsschritte auf. Über den Link im Menübereich lassen sich sämtliche Veränderungen im Zeitverlauf sichtbar machen. Anhand verschiedener Farben lassen sich vorgenommene Veränderungen einzelnen Teammitgliedern zuordnen. Die Historie der Veränderungen kann nicht nur genutzt werden, um ein älteren Bearbeitungszustand wiederherzustellen, sondern auch um den Ablauf bei der Erstellung des gemeinsamen Lernproduktes nachträglich sichtbar zu machen. Dieses kann genutzt werden, um kooperatives Arbeiten und Lernen zu thematisieren. Lerngruppen, die ein gemeinsames Produkt erstellt haben, können die verschiedenen Schritte, die sie gegangen sind, noch einmal rekapitulieren, um das Vorgehen zu reflektieren. Lehrkräfte können, wenn sie die Arbeit der Schüler bewerten, die Funktion auch nutzen, um dabei die Entwicklung des Projektes und die (schriftliche) Beteiligung der Teammitglieder einschätzen zu können.

Gezieltes Feedback

Die Kommentarfunktion ist nicht nur als Kollaborationsfunktion von Bedeutung, sondern erlaubt Lehrkräften ein schnelles und gezieltes Feedback. Dateien, die von der Lehrkraft freigegeben wurden, sind für die Lehrkraft auch permanent einsehbar. Die Lehrkraft könnte sich so auch in ein Projekt einbringen. Wichtiger aber noch ist die Möglichkeit, über Kommentare Rückmeldung zu den Arbeiten der Schüler zu geben. Das können Korrekturhinweise sein, Anmerkungen, Links zu weiteren Informationen. Werden Kommentare bei der abschließenden Bewertung des Projektes durch die Lehrkraft angefügt mit der Option, noch einmal entsprechende Überarbeitungen vorzunehmen als Berichtigung oder Möglichkeit, der Verbesserung des Ergebnisses, kann über den Bearbeitungsverlauf sehr schnell beurteilt werden, wie die Kommentare umgesetzt wurden.

Warum G Suite for Education?

Die G Suite for Education zeichnet sich vor allem durch ein Merkmal aus. Sie kommt sehr schlank daher und ist nicht mit zahllosen Funktionen vollgestopft. Dadurch ist die Bedienung sehr einfach, für Schüler wie für Lehrer. Das bedeutet allerdings nicht, dass es nicht eine Einarbeitung braucht, um nach und nach die verschiedenen Funktionen kennenzulernen. Weniger Funktionen bedeutet im Fall von G Suite for Education keinen Verzicht. Es ist eher eine Beschränkung auf das Notwendige.

Die G Suite for Education ist kostenlos nutzbar. Wer sie testen möchte, braucht nur ein Gmail Konto. Das Office Paket ist dabei, immer. Über http://drive.google.com kommt man in die zentrale Dateiverwaltung und von dort aus lassen sich Dokumente, Tabellen, Präsentationen, Zeichnungen und mehr erstellen und bei Bedarf auch in Ordner sortieren. Die einzelnen Programme sind jedoch auch direkt erreichbar, Docs etwa über http://docs.google.com. Schüler und Kollegen können, wie oben beschrieben, ohne eigenes Google Konto eingeladen werden, an Dateien zu arbeiten.

Ein weiterer Vorteil liegt in der Unabhängigkeit von der Plattform. Vorausgesetzt wird lediglich ein Internetzugang, um kollaborativ arbeiten zu können. Für die mobilen Plattformen gibt es Apps zu den wichtigsten Programmen (Drive, Docs, Spreadsheets, Slides, …). Am einfachsten ist die Nutzung jedoch über den Browser. Es muss nicht der Chrome Browser sein, auch wenn dieser die beste Unterstützung bietet. Auch Firefox und andere Browser erlauben das Arbeiten mit der G Suite for Education.

G Suite for Education sperrt den Nutzer nicht ein. Alle Dateien lassen sich herunterladen in Formaten, die auch von anderen gängigen Programmen bzw. Plattformen gelesen werden können. Doc Dateien kann man so unter anderem auch als docx, PDF, odt, rtf, txt und Webseite herunterladen.

Erst die Lehrer dann die Schüler

Wer als Lehrkraft die G Suite for Education oder auch nur ein einzelnes Programm daraus im Unterricht nutzen möchte, sollte zunächst selbst in der Lage sein, dieses Werkzeug für das eigene Lernen und Arbeiten zu nutzen. Idealerweise nutzt die Fachschaft die G Suite for Education, um gemeinsam Materialien zu entwickeln und zu teilen. So kann man die Kollaboration selbst nutzen, um den großen Nutzen zu erfahren, den er für einen selbst aber auch die Fachschaft an sich bedeutet. Gut nutzbar ist die Kollaborationsfunktion von Google Doc beispielsweise auch zur Schulprogrammarbeit oder Weiterentwicklung der schulinternen Fachcurricula, Anwendungen aus dem Arbeitsalltag von Lehrkräften, wo die Kollaborationsfähigkeit über Erfolg und Misserfolg entscheidet. Wer dann gelernt hat, wie Kollaboration funktioniert und welchen Gewinn sie bringt, der ist bereit, damit in den Unterricht zu gehen.

G Suite for Education und Datenschutz

Wie bei allen Cloud Lösungen internationaler Anbieter und bei Google insbesondere spielt im schulischen Nutzungszusammenhang auch der Datenschutz eine Rolle. Kann man Google Produkte in Schule überhaupt datenschutzkonform einsetzen? Die Antwort ist – ja – wenn man dabei einige Punkte beachtet. Es gilt vor allem der Grundsatz der Datenminimierung. Das bedeutet, personenbezogene Daten sollten innerhalb der G Suite for Education so sparsam wie möglich verwendet werden. Im Idealfall vermeidet man sie komplett. Das ist jedoch für die Arbeit unpraktisch. Es ist schon sinnvoll, wenn Schüler einen Benutzernamen haben, an welchem man sie in der Lerngruppe erkennen kann. Das ist der Vorname und den kombiniert man dann mit den ersten drei Buchstaben des Nachnamens, um Verwechslungen auszuschließen. Alles andere, Lebensläufe mit echten Daten und ähnlich aber auch Bewertungen in Form von Noten bleiben außerhalb der Plattform, um die personenbezogenen Daten der Schüler und Lehrkräfte zu schützen.

Google Classroom

Zwar ist es durchaus möglich, innerhalb eines privaten Google Kontos mit Schülern zu arbeiten, doch für mehr als einen Test sollte diese Lösung definitiv nicht genutzt werden, auch aus Gründen des Datenschutzes. Wer als Schule die G Suite for Education alltäglich einsetzen möchte, sowie dieses auch Schulen in Deutschland und der Schweiz tun, der sollte ein Schul Account bei Google anlegen. Mit diesem erhält man ein Verwaltungsmodul (Admin Console), über welches man Benutzerkonten, Klassen und Lerngruppen einfach anlegen kann. Google Classroom ist außerdem ein hervorragendes Werkzeug für Lehrkräfte, um Unterricht vorzubereiten, zu steuern und nachzubereiten. Die Benutzung ist sehr einfach und effizient gestaltet. Gegenüber der Nutzung eines privaten Google Kontos für Unterrichtszwecke, was rein datenschutzrechtlich gesehen nicht einmal zulässig ist, bietet Google Classroom noch einen großen Vorteil. Innerhalb von Google) und der G Suite for Education erfolgt kein Tracking durch Google und es gibt auch keinerlei Werbung. Google hat sich verpflichtet, die personenbezogenen Daten von Schülerinnen und Schülern innerhalb der G Suite for Education zu schützen. Schulen, die Google Classroom und G Suite for Education nutzen wollen, müssen darüber hinaus ein Vertrag zur Datenverarbeitung im Auftrag mit Google abschließen. Dieser wird online abgeschlossen.

Organisatorische Vorteile

Gerade wenn mehrere Schüler gemeinsam an einem Projekt arbeiten, bringt eine Online Plattform wie G Suite for Education riesige Vorteile. Wer kennt als Lehrkraft nicht die Situation, in welcher aus einer Gruppe von mehreren Schülerinnen und Schülern, ob es nur zwei sind oder fünf, genau die Person fehlt, welche das Heft, die Unterlagen, die Materialien oder das Poster der Gruppe hat. Die Gruppe kann nicht weiter arbeiten. Wird das kollaborative Projekt online in G Suite for Education bearbeitet, ist alles Material immer verfügbar. Wenn einer fehlt, kann der Rest der Gruppe problemlos weiterarbeiten und der kranke Mitschüler vielleicht von Zuhause. Auch eine Weiterarbeit außerhalb der Schulzeit ist problemlos möglich.

Als Lehrkraft kann man jederzeit in das Projekt Einblick nehmen, egal von wo aus und wann. Auch das ist ein Vorteil. Abgabetermin verpasst, gibt es nicht mehr. Es gibt eine Abgabefunktion in Google Classroom, doch auch ohne Abgabe kann die Lehrkraft die Materialien einsehen.

Wer ein Projekt über Landesgrenzen und Zeitzonen hinaus mit einer anderen Schule plant, sollte überlegen, ob G Suite for Education nicht die Plattform ist, mit welcher man gemeinsame Projekte gestaltet. G Suite for Education wird weltweit genutzt, aktuell vermutlich von mehr als 80 Millionen Schülern und Lehrkräften.

Arbeitserleichternde Funktionen

Die Ingenieure von Google erhalten während ihrer Arbeitszeit Freiraum für kleine Nebenprojekte und so entstehen immer wieder interessante Module, welche der G Suite for Education zusätzliche nützliche Funktionen geben.

QR-Codes in Tabelle erzeugen

Eine solche Funktion ist die automatisierte Erstellung von QR-Codes. In Klassen, die mit mobilen Endgeräten arbeiten, lassen sich Links und kleine Textinformationen leicht mittels QR-Codes weitergeben. Diese QR-Codes können in ein Arbeitsblatt eingebunden werden. Zwar gibt es Werkzeuge und Webseiten, über welche man QR-Codes erzeugen kann, doch wenn es sich um viele dieser magischen Quadrate handelt, kann das schon einmal mühsam werden. Google Sheets hat eine Funktion, über welche man den Inhalt einer Zelle, sei es ein kleiner Text mit Hilfen oder einer Lösung oder einem Link zu einer Webseite oder einem Video, automatisch in einen QR-Code umwandeln kann. Auf diese Art kann man ein Lösungsblatt mit versteckten Lösungen erstellen. Bei Beschreibung setzt man dann die Nummer der Aufgabe ein und die Zellen mit den Informationen für den Code verbirgt man durch Ausblenden.

image2.png

Die Formel, welche die Umwandlung bewirkt, lautet:

=image(„https://chart.googleapis.com/chart?chs=150×150&cht=qr&chl=“&A2)

A2 bezeichnet dabei die Zelle, deren Information in einen QR-Code umgewandelt werden soll und muss angepasst werden. Text, der in den QR Code soll, muss in der Zelle mit Pluszeichen (+) verkettet werden. Links werden ohne zusätzliche Zeichen übernommen. 150×150 gibt die Ausgabegröße des Codes in Pixeln an.

Übersetzungstabelle

Eine weitere nützliche Funktion von Google Sheets ist die Vokabelliste oder Übersetzungstabelle. Dazu sammelt man in einer Spalte alle Vokabeln, die übersetzt werden sollen und fügt in der Spalte daneben folgende Formel ein:

image3.png

=GOOGLETRANSLATE(A4,“en“,“de“)

A4 bezeichnet dabei die Zelle, welche übersetzt werden soll, en, die Sprache der Zelle, aus welcher übersetzt werden soll, hier Englisch, und de, die Sprache, in welche übersetzt werden soll. es steht für Spanisch, fr für Französisch. Setzt man an die Stelle von en ein auto, versucht Google, die Sprache eigenständig zu erkennen. Alle Übersetzungsmöglichkeiten, welche Google Translate hat, sind auch in Google Sheets verfügbar. Nutzt man die Funktion im Unterricht, wird man unter Umständen in einzelnen Zellen, je nach Kontext, Veränderungen vornehmen müssen, dass die Übersetzung passt.

Die Erkunden Funktion

Eines der nützlichsten Werkzeuge für Schüler im Unterricht wie für Lehrkräfte in der Unterrichtsvorbereitung ist die Erkunden Funktion, die es in Docs, Sheets und Slides gibt und die über ein kleines Symbol unten links erreichbar ist. Mittels dieses Werkzeuges kann direkt aus der Datei, an welcher man arbeitet, nach Inhalten und Informationen gesucht werden. Für die Suche muss das Dokument nicht verlassen werden. Zitate können so mit einem Klick mit Link und Datum der Suche über eine Fußnote belegt werden. Auch Bilder lassen sich suchen. Google schlägt dabei Medien vor, welche im Sinne von freien Bildungsmaterialien lizenziert sind. Ein Bild lässt sich mit einem Klick passgenau in das Projekt einfügen. Der Nutzer muss jedoch zwei Dinge sicherstellen. Er muss sich vergewissern, dass die Lizenz tatsächlich von Google korrekt erkannt wurde. Das erfolgt, indem man auf das Bild klickt und in der Vorschau oben links auf die Seite geht, von welcher das Bild stammt. Passt die Lizenz für eine Nutzung im Projekt, entnimmt man der Seite direkt die vom Urheber vorgegebenen Informationen, um das Bild korrekt zu zitieren, d.h. im Falle einer Creative Commons Attribution Lizenz den Namen des Urhebers und die Lizenzversion. Diese fügt man dem Bild an, die Lizenzinformation am besten verlinkt.

image4.png

Die “lebende” Tabelle in Dokument oder Präsentation

Google Docs und Slides verfügen zwar über Tabellen als Gestaltungselemente, allerdings verfügen diese nicht über die Funktionen von Sheets. Möchte man beispielsweise eine Übersetzungstabelle in ein Dokument integrieren, so kopiert man dafür die ausgewählten Zellen aus Sheets und fügt diese dann an der gewünschten Stelle ein. Soll die Tabelle im Dokument mit der Quelle in Sheets verbunden bleiben, wählt man die obere Option im Menü. Nach Änderungen in der Originaltabelle wird in Docs ein Hinweis mit der Möglichkeit zur Übernahme der Veränderungen angeboten. Die Funktion zur Einbindung von Tabellen ist nützlich, wenn zur Erstellung der Tabelle Funktionen aus Sheets benötigt werden. Mit der Kopie werden alle Eigenschaften der Tabelle übernommen. Nachträgliche Änderungen lassen sich durch Aktualisieren ebenfalls ohne viel Mühe übernehmen.

Screenshot 2019-02-24 10.04.42.png

Der Original Link zur Präsentation im Unterrichtsbeispiel lautet: https://docs.google.com/presentation/d/1nJrNZL9u7ltenNmometlKJfV3-D4EsbpQnoVUBag4Zc/edit?usp=sharing

Der Link zum Original Beitrag, wie er in einem Google Doc erstellt wurde, mit eingebetteter Tabelle findet sich unter https://docs.google.com/document/d/10Act0kq3P6Oe7gLECKhIeP6P0YRYzMiJpDaE7G3ZD0Q/edit?usp=sharing

Der Text wurde ursprünglich für lehrer-online verfasst, ist dort jedocch inverkürzter Fassung erschienen.

Datenschutz und Schule – wo ansetzen?

Posted in Datenschutz, Google Classroom, Schule und Recht by damianduchamps on April 2, 2018

Meinen letzten Beitrag “Zu Hülfe, der Datenschutz …” hatte ich mit dem Fazit geschlossen “Es müssen nur alle wollen, endlich Stellung beziehen und Schulen und Lehrkräften unterstützend zur Seite stehen.” Bei Twitter stellte später Matthias Förtsch die Frage, wer denn “alle” seien und wo man hier ansetzen müsse.

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Im Beitrag hatte ich die Verantwortlichen zwar genannt, möchte hier aber noch einmal konkreter werden.

Das grundlegende Problem für Schulen besteht aktuell darin, dass Lehrkräfte bestimmte Softwareprodukte und Plattformen im Unterricht nutzen möchten, es jedoch in den wenigsten Fällen rechtsverbindliche Aussagen von vorgesetzten Dienststellen gibt, ob und wie die Nutzung in Bezug auf datenschutzrechtliche Vorgaben möglich ist. Die daraus resultierende Unsicherheit bei Lehrern, Schulleitungen und Schulträgern führt dazu, dass viele Lösungen in Schule nie oder nur unbefriedigend realisiert werden können, was zu einer zusätzlichen Erschwernis bei der Entwicklung des Unterrichts mit digitalen Medien führt.

Ein Beispiel aus NRW – keine Hilfe ist wenig hilfreich

Symptomatisch hierfür ist für mich ein Beispiel aus NRW. Hier ging es um ein Berufskolleg, welches Office 365 im Unterricht einsetzen möchte. Man war sich nicht sicher, ob bzw. Wie dieses datenschutzrechtlich möglich ist. Eine Anfrage im Dezember 2016 bei der Landesdatenschutzbehörde erbrachte als Ergebnis lediglich, dass ein Bundesländer übergreifendes Verfahren zur datenschutzrechtlichen Beurteilung von Microsoft Office 365 noch nicht abgeschlossen sei, da Microsoft nicht alle Fragen verbindlich beantwortet habe, und außerdem sei es ohnehin das Ministerium für Schule und Bildung, welches die “datenschutzrechtliche Ressortverantwortung” trage. Eine Empfehlung könne man von Seiten der LDI für die Nutzung von Office 365 wegen der ungeklärten Fragen nicht aussprechen. In einer Antwort bestätigt das Ministerium für Schule und Bildung seine Verantwortung, “der Hinweis der LDI auf die Verantwortung des MSW für die Einhaltung des Datenschutzes im Schulbereich ist ohne jeden Zweifel zutreffend” und verweist dann auf den zuständigen schulischen Datenschutzbeauftragten und ergänzt, dass man “als oberste Landesbehörde die Bearbeitung aller Einzelfälle zu Fragen des schulischen Datenschutzes” nicht übernehmen könne. Dass es hierbei eigentlich nicht um einen Einzelfall, sondern um eine grundsätzliche Frage geht, scheint man nicht zu sehen, will man vielleicht auch nicht sehen. Das Ende vom Lied, es hat sich bis heute nichts getan. Die Schule kommt nicht weiter, wie so viele andere.

Beispiele aus anderen Bundesländern – wo etwas geht

Dass es auch völlig anders gehen kann, zeigt das Beispiel Hessen, wo der dortige Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) sich im August 2017 ganz klar positionierte in Bezug auf die Nutzung von Office 365 unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Er kommt zu dem Schluss, dass eine Nutzung im pädagogischen Bereich möglich ist und erklärt, was dabei zu beachten ist.

Vergleichbar ist eine offizielle Stellungnahme der LDI von Rheinland Pfalz zu den Anforderungen für den schulischen Einsatz von Google-Classroom und Cloud Angeboten wie Office 365 und Google generell.

Auch in Niedersachsen äußerte sich in einem Tätigkeitsbericht die Landesbeauftragte für Datenschutz zur Nutzung der Cloud Version von Office 365. Sie kam in ihrem Tätigkeitsbericht für 2013/14 zu dem Schluss, dass eine Nutzung nicht zulässig wäre (Anmerkung: das Cloud Angebot entsprach zu der Zeit noch nicht der aktuellen Variante).

In Baden-Württemberg nimmt das Kultusministerium ganz aktuell in der FAQ Datenschutz an Schulen EUDSGVO (03/2018) Stellung zum Thema Cloud Computing und sagt, unter welchen Bedingungen die Nutzung möglich ist und was getan werden muss. Genannt werden als Beispiele Beispiele für Cloud-Computing “Dropbox, Microsoft Cloud Services (z.B. Office365, Azure), Google Drive, iCloud sowie weitere Web 2.0 Anwendungen.” Abschließend gibt sie sogar eine Empfehlung ab. Das ginge sicher noch besser, etwa über einen Rahmenvertrag (siehe unten Beispiel Kanton Zürich) doch hiermit haben Schulen schon einmal eine klare Handlungsmöglichkeit.

Die Zuständigen: Schulministerien und Landesdatenschutzbehörden

Die Zuständigkeiten sind, was Schule und Datenschutz in grundsätzlichen Fragen angeht, eigentlich klar. Das jeweilige Schulministerium eines jeden Bundeslandes trägt die datenschutzrechtliche Ressortverantwortung. Damit liegt es auch an diesen Ministerien, die Schulen zu unterstützen und rechtlich abzusichern, vor allem wenn es um grundlegende Fragen geht. Office 365, G-Suite for Education und Apple und seine Bildungsangebote gehören heute zu den Produkten, welche Schulen vorrangig einsetzen möchten. Oft tun sie dieses auch schon, dann aber entweder mit Einschränkungen und Behelfslösungen oder ohne datenschutzrechtliche Absicherung in einer rechtlichen Grauzone. Und das ist kein haltbarer Zustand.

Neben den Schulministerien spielen jedoch auch die Landesdatenschutzbehörden eine Rolle, wie die Beispiele aus Hessen, Rheinland Pfalz und Niedersachsen deutlich zeigen.

Wie es gehen könnte

Das Beispiel der jetzt kurz vor Inkrafttreten stehenden Datenschutz Grundverordnung zeigt sehr gut, wie Organisationen mit dem Thema Datenschutz umgehen. Man beauftragt in der Regel Juristen damit, die Prozesse innerhalb der Organisation auf die Konformität mit den rechtlichen Vorgaben zu überprüfen und bei Bedarf entsprechende Anpassungen auszuarbeiten. Die Juristen stammen bei großen Organisationen aus der eigenen Rechtsabteilung, bei kleineren Organisationen bedient man sich externer Fachleute. Dieses Vorgehen findet man in der Wirtschaft bei Einzelunternehmen und Verbänden wie auch in Behörden.

Entsprechend dieser Strukturen gibt es auch Mechanismen, die in Gang gesetzt werden, wenn in laufenden Prozessen datenschutzrechtliche Fragestellungen oder Probleme auftreten.

Will eine Organisation die Dienste eines großen Anbieters wie Microsoft, Google, Apple, SAP oder ähnlich nutzen, dann werden hier Verträge abgeschlossen. Und auch hier greifen wieder die Strukturen der Organisation. Es wird geprüft, rechtlich geprüft, ob Dienste des Anbieters den eigenen Ansprüchen in Bezug auf Vertraulichkeit wie aber auch den Vorgaben in Bezug auf den Datenschutz, so zutreffend, entsprechen. Die großen Anbieter digitaler Dienstleistungen verfügen in der Regel über fertige Vertragswerke. Außerdem lassen sich die großen Anbieter von verschiedenen Organisationen zertifizieren. Über die Zertifizierung kann leicht nachgewiesen werden, ob bestimmte rechtliche Vorgaben und Standards eingehalten werden. Wenn dieses nicht ausreichend ist oder den Vorstellungen der Organisation entspricht, wird mit dem Anbieter verhandelt. In der Folge werden Vertragswerke angepasst und bei Bedarf auch Anpassungen an den Diensten des Anbieters entsprechend der Vorgaben der Organisation vorgenommen.

Geht es um die Nutzung von Software oder Cloud-Diensten in Behörden, Universitäten und Schulen werden in der Regel sogenannte Rahmenverträge abgeschlossen. Es kommt dabei jedoch auch darauf an, wer den Rahmenvertrag aushandelt und abschließt. Wie ein solcher Rahmenvertrag für Schulen aussehen könnte, zeigt das Beispiel des Kantons Zürich in der Schweiz. Hier wurde zur datenschutzkonformen Bearbeitung von Personendaten über das Schweizer Medieninstitut für Bildung und Kultur (educa.ch) mit Microsoft ein Rahmenvertrag für den Einsatz von Office 365 in den Primar- und Sekundarschulen geschlossen. Eine Übersicht auf den Seiten des Datenschutzbeauftragten des Kanton Zürich zeigt an, welche Office 365 Komponenten innerhalb des Rahmenvertrages datenschutzkonform genutzt werden können. Bevor dieser Rahmenvertrag möglich wurde, sorgte man in der Schweiz durch eine Vertragsanpassung mit Microsoft dafür, dass die Office 365 Cloud-Dienste von Schulen datenschutzrechtlich unbedenklich eingesetzt werden können.

Auch in Österreich hat man eine Lösung für Schulen geschaffen. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat einen Rahmenvertrag mit Microsoft abgeschlossen. Schulen können die Cloud Lösung von MS Office 365 datenschutzrechtlich sicher nutzen. Welche Bedingungen erfüllt werden müssen, ist klar genannt, eine Einwilligung der Schüler und eine Weiterleitung der Schülerdaten an Microsoft durch die Schule selbst.

Einen Rahmenvertrag gibt es in Deutschland schon

Rahmenverträge mit Microsoft gibt es in Deutschland bereits, für Schulen den mit FWU. Dieser „FWU-Vertrag“ 3.0 wurde Ende 2016 abgeschlossen mit dem Ziel „viele Möglichkeiten der Nutzung von Cloud-Diensten, um für Schulen, Lehrende und Schüler/innen gemeinsam eine moderne und zukunftssichere Lehr- und Lernumgebung zu gestalten.“ Das Problem bei diesem Rahmenvertrag ist jedoch, wie das Beispiel aus NRW zeigt, dass er ohne verbindliche Aussagen des Schulministeriums oder der Landesdatenschutzbehörde für Schulen wertlos ist. Die Aussagen gibt es nicht, da die beiden Behörden mit größter Wahrscheinlichkeit nicht an den Verhandlungen beteiligt waren.

Wie man in Deutschland handeln sollte

Es muss also Klarheit geschaffen werden durch Schulministerien und Landesdatenschutzbehörden. Es reicht nicht, wenn ein Unternehmen wie FWU einen Vertrag mit Microsoft aushandelt, wenn dieses nicht die rechtliche Autorität hat, den Rahmen im Sinne des Datenschutzes für Schulen verbindlich auszuhandeln. Wenn die Datenschutzbehörden weiter auf Antworten von Microsoft waren wollen, wie oben beschrieben, werden sie ewig warten, vermute ich. Man muss verhandeln. Mit der Peitsche der DS-GVO drohen braucht man wohl nicht mehr. Vielleicht hilft es aber, mit der Möhre zu locken.

Ehrlich gesagt sehe ich wenig Sinn darin, wenn jedes Bundesland für sich in Verhandlungen mit den großen Anbietern wie Microsoft, Apple und Google tritt. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder und ihre Arbeitskreise arbeiten ohnehin regelmäßig gemeinsame Positionen zu datenschutzrechtlichen Themen aus, wie Beispiele zu Lernplattformen und Cloud Computing zeigen. Wenn der Bund mit einer Grundgesetzänderung nun ohnehin mehr Verantwortung in der Bildung übernimmt, sollte doch nichts dagegen sprechen, wenn entsprechende Rahmenverträge durch den Bund ausgehandelt würden, einschließlich der dazu notwendigen Vertragsänderungen. Immerhin würde der Bund mehr als 30.000 allgemeinbildende Schulen vertreten mit ungefähr 8,37 Millionen Schülern (statista), eine große Möhre, auch für Microsoft, Apple und Google. Für die Konzerne ginge es um ein größeres Finanzvolumen bzw. im Falle von Google um mehr Nutzer, die sich mit der Marke anfreunden. Damit hätte der Bund wesentlich mehr Gewicht in den Verhandlungen und könnte leichter nationale Datenschutzvorgaben, soweit sie von der DS-GVO abweichen, und Vertragskonditionen durchsetzen. Dass solches Sinn macht und möglich ist, zeigen das Beispiel Österreich.

Die letzte Frage

Die Frage, welche nun am Schluss bleibt, nachdem benannt ist, wer alles wollen muss, ist letztlich, wo genau man nun die Hebel ansetzen muss, um die Schulministerien und Landesdatenschutzbehörden bzw. den Bund zum Handeln zu bewegen.

Meine Recherchen zum Thema lassen vermuten, dass es zwar bei den Schulministerien und Landesdatenschutzbehörden immer wieder vereinzelte Anfragen von Schulen gibt, die dann jedoch, wenn überhaupt, nur einzeln beantwortet werden, und oft mit einer Antwort, die nicht weiterhilft. Einzelne Bundesländer zeigen zumindest, dass sie in die richtige Richtung denken. Es bräuchte aber wohl eine konzertierte Aktion, um alle diese trägen Kolosse von übergeordneten Behörden der Länder (die Schulministerien und Landesdatenschutzbehörden) bzw. des Bundes (das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesdatenschutzbeauftragte) zum Handeln zu bewegen. Vielleicht ist dort nicht einmal klar, dass hier Handeln dringend erforderlich ist, vor allem jetzt,wo Geld kein Problem sein soll, wo Schulen und Schulträger Weichen stellen müssen.