Damian Duchamps' Blog

Hart an der Grenze, doch völlig legal

Veröffentlicht in Alltag, Urheberrecht von damianduchamps am Januar 20, 2012

Laut der Vereinbarung zwischen den Kultusministerien und Bildungsverlagen vom Dezember 2010 (“Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” (PDF)) dürfen Lehrer pro Schuljahr und Klasse je 20 % bzw. maximal 12 Seiten  in Klassenstärke aus einem Lehrbuch kopieren.

Was wäre, wenn man dieses mit System betreibt und damit so weit wie möglich auf die Anschaffung kompletter Klassensätze von Lehrbüchern verzichten könnte? Lehrbücher orientieren sich an Kernlehrplänen und orientieren sich an einem imaginären Schülerquerschnitt. Im Alltag nutzen viele Lehrerinnen und Lehrer aus diesem Grund ohnehin häufig nur Bruchteile der Inhalte eines Lehrbuchs. In meinem Kollegium sind es teilweise gerade einmal 20 – 30 %, welche die Kollegen nutzen. Der Rest wird durch andere Materialien ergänzt, kopiert aus Arbeitsheften oder auch anderen Lehrbüchern.

Solange ein Lehrbuch nicht an einer Schule eingeführt wird und überwiegend als Grundlage des Unterrichts dient, muss es nicht vom Land genehmigt werden. Das bedeutet, die Auswahl erhöht sich für Schulen damit deutlich. Es können nun auch Lehrwerke genutzt werden, welche im eigenen Bundesland nicht zugelassen sind, jedoch in anderen Bundesländern.

Nutzte man die Möglichkeiten der Vereinbarung zwischen Kultusministerien und den Bildungsverlagen also mit System, so  würde man das Erlaubte maximal ausschöpfen. Je Jahrgang würde man alle verfügbaren und brauchbaren Lehrwerke, Arbeitshefte, Lernkarteien und so weiter für das jeweilige Fach anschaffen. Daraus würde man dann je Klasse in Klassenstärke die erlaubten 12 Seiten heraus kopieren. Man würde sich dabei aus jedem verfügbaren Material die Rosinen herauspicken und so das Unterrichtsmaterial nach den eigenen Vorstellungen und den Bedürfnissen der Klasse zusammenstellen können. Das Kopieren bzw. Drucken ließe sich aus den Geldern bezahlen, welche man durch die Nichtanschaffung von Klassensätzen eingespart. Dort, wo es eine Elternanteil gibt, könnte man das Geld von den Eltern entsprechend einsammeln. Nach meiner Einschätzung sollte es mit diesem Verfahren durchaus möglich sein, allen für ein Schuljahr notwendigen Stoff zusammen zu bekommen.

Mit dieser kreativen Ausschöpfung des Rahmens, welchen der Vertrag setzt, wäre man so in der Lage, die Grenzen der einzelnen Lehrwerke völlig legal zu sprengen. Und bezahlt ist alles und Bildungsverlagen mit der zwischen den Kultusministerien vereinbarten Summe von 7 bis 9 Mio. Euro. Wer also in der Lage und Willens ist, die Spielräume des Vertrages zwischen Kultusministerien und Bildungsverlagen kreativ zu nutzen, kann letztlich sogar als Gewinner dastehen.

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Der Name ist Kapital – ein Plädoyer für die Creative Commons Attribution Lizenz

Veröffentlicht in Creative Commons, OER von damianduchamps am Januar 8, 2012

Noch ist die Zahl der Menschen und Institutionen gering, die ihre Inhalte im Internet unter einer Creative Commons Lizenz einstellen. Bei denjenigen, welche schon den Schritt gegangen sind oder welche gerade überlegen, diesen zu tun, herrscht häufig eine große Unsicherheit bezüglich der besten Lizensierung. Anders als im englischsprachigen Internet werden hierzulande auch von Privatpersonen sehr oft die beiden Lizenzform gewählt, welche eine kommerzielle Nutzung und eine Veränderung des Materials untersagen, NonCommercial und NonDerivative, oft sogar in Kombination.

Im Folgenden geht es mir primär um die Lizenzauswahl für Bildungsinhalte, die von in der Bildung tätigen Personen, allen voran Lehrerinnen und Lehrern erstellt werden. Es ist zumindest zum Teil auf Inhalte, die ihren Ursprung in kommunalen, landesweiten und staatlichen Behörden haben übertragbar. Für andere Institutionen, Firmen, Stiftungen, etc. gelten unter Umständen andere Spielregeln.

Die NonDerivative Lizenz untersagt jegliche Abänderung bzw. Bearbeitung des Materials und ermöglicht auch keine Werke, welche darauf aufbauen. Gewählt wird diese Lizenz vielfach, so steht zu vermuten, weil der Urheber eine unbestimmte Sorge hat, was andere aus seinen Werken machen könnten. Dazu mag noch kommen, dass viele der Meinung sind, es gäbe an ihren Inhalten nichts zu verbessern, nichts zu ergänzen und auch nichts zu reduzieren. Vielleicht hat jemand anders eine Idee und kann aus ihrem Werk etwas Schöneres und Besseres machen. Doch das können sich diese Urheber vielleicht nicht vorstellen. Deshalb soll mit der Lizenz sichergestellt werden, dass das Werk nur so weitergegeben wird, wie es ursprünglich erstellt wurde. Die weitere Nutzung schränkt diese Lizenz enorm ein. Bei Texten etwa kann man höchst noch vom Zitatrecht Gebrauch machen, mehr jedoch nicht.

Am weitaus häufigsten findet man im deutschsprachigen Internet NonCommercial Lizenzen (CC BY-NC, CC BY-NC-ND, CC BY-NC-SA). Sie werden vermutlich vor allem gewählt aus der Angst heraus, andere könnten die eigenen oft mit viel Mühe erstellten Inhalte nutzen und sich damit eine goldene Nase verdienen. Auch wenn man sich nicht sicher ist, ob und wie man dieses Geld eventuell selbst verdienen könnte, will man zumindest andere daran hindern. Sehr oft haben diejenigen, welche ihre Materialien NonCommercial lizenzieren, nicht einmal eine klare Vorstellung, wie viel diese überhaupt erlösen könnten. Es ist eben eine unbestimmte Angst vor der Übervorteilung durch andere. Deswegen möchte man auf Nummer sicher gehen.

Als Urheber, so denke ich, muss man sich frei machen von der Vorstellung, eine absolute Kontrolle zu haben über das, was man geschaffen und im Internet freigesetzt hat. Das gilt für jegliche Form der Lizenzierung, auch für das standardmäßige Urheberrecht. Ich bin damit nicht der erste, der dieses sagt und werde auch nicht der letzte sein.

Trotzdem möchte ich hier noch einmal ein deutliches Plädoyer abgeben für die Creative Commons Attribution Lizenz und zwar vor allem mit Bezug auf Bildungsinhalte bzw. Inhalte, welche für Bildungszwecke Verwendung finden können, und von Lehrerinnen und Lehrern oder nicht kommerziell funktionierenden Institutionen erstellt werden.

Nach der Creative Commons Null Lizenz, mit welcher Werke in die Public Domain übergeben werden, ist Creative Commons Attribution die einfachste Lizenz. Sie fordert lediglich, dass der Urheber in der von ihm spezifizierten Art und Weise bei Nutzung seiner Werke genannt wird. Attribution ist Bestandteil aller Creative-Commons-Lizenzen. Ich finde jedoch, für jegliche Bildungsinhalte im oben beschriebenen Sinne ist die einfache Attribution Lizenz völlig ausreichend. Natürlich ist es möglich, dass andere sich meiner Inhalte bedienen und sie zum Beispiel in einem Buch verwerten und dieses verkaufen. Oder sie nehmen die Inhalte und machen sie Bestandteil einer kostenpflichtig zu nutzenden Lernplattform. Verlage nutzen heute bereits häufig Bilder aus der Public Domain oder mit Creative Commons Lizenzen für Zeitungen, Zeitschriften und Onlinepublikationen. Das spart Kosten. Es ist deswegen auch durchaus vorzustellen, dass Bildungsverlage in absehbarer Zukunft auf Creative Commons lizenzierte Inhalte aus dem Internet zugreifen werden und diese in ihre Lehr- und Lernmaterialien integrieren. Auch das würde Geld sparen. Zwar erhalten die Autoren der Verlage auch gegenwärtig kein Vermögen für ihre Arbeit, doch umsonst ist immer noch billiger. Gerade das, so mögen jetzt einige denken, müsse doch ein Grund sein, dieses mit einer NonCommercial Lizenz zu verhindern. Ich meine, nein. Solange man das eigene Material unter die einfache Creative Commons Attribution Lizenz stellt, ist sichergestellt, dass bei einer Nutzung, egal durch wen und wie, immer der Urheber angegeben werden muss. Ein Lehrer oder eine Lehrerin, mit einer Seite voller interessanter und guter Materialien wird diese bald über das Internet und vielleicht darüber hinaus verbreitet sehen, immer mit der Angabe des Urhebers. (Sollten sich Nutzer daran nicht halten, lässt sich dieses Recht vor deutschen Gerichten sogar einklagen.)

Und genau das ist es doch, was man eigentlich möchte, wenn man seine Materialien ins Internet einstellt. Möglichst viele sollen davon etwas haben. Je mehr mit und an meinen Materialien etwas lernen können, umso besser. Warum also sollte man seine Materialien mit unnötigen Fesseln belegen? Das ist wie das Kunstwerk in der Vitrine – ansehen und bestaunen aber bloß nicht anfassen, bloß nichts damit machen. Je mehr die Materialien genutzt und weiter sie verbreitet sind, desto bekannter wird auch der Urheber werden. Ein bekannter Name (im positiven Sinne bekannt) ist wertvoll. Das sollte eigentlich jedem klar sein. Mein Name ist mein Kapital. Wer am Anfang steht, hat sich noch keinen Namen gemacht. Ein guter Name bedeutet soziales Kapital und kann sich zu gegebener Zeit sogar in barer Münze auszahlen. Das könnte der Fall sein, wenn Verlage auf der Suche sind nach Autoren und man aufgefallen ist durch die Qualität der bekannt gewordenen Arbeit. Vergleichbares hat es beispielsweise bei Flickr gegeben, wo Amateurfotografen Aufträge von größeren Firmen erhielten. Natürlich sind dieses Einzelfälle, teils die absoluten Ausreißer. Doch es hat auch kleinere Beispiele gegeben, wo Amateurfotografen Bilder oder Bilderserien zu guten Preisen abgekauft wurden. Warum sollte nicht ein Verlag kommen und meine Materialien kaufen? Solange der Verlag keine Probleme damit hat, dass diese Materialien auch im Internet frei verfügbar sind, wäre das doch eine interessante Sache. Würden sich meine Englischmaterialien mit Namensnennung in einem Englischbuch eines bekannten Verlages finden, toll! Dann hätte ich den ersten Schritt zum Autoren oder Mitautoren von Englischlehrwerken schon getan. Vorstellbar ist für mich auch, dass Schulen oder Universitäten aufmerksam werden auf Lehrerinnen und Lehrer, die gute Materialien im Internet verbreiten und bei der Besetzung von Stellen anfragen. Verbreitung wird man jedoch nur erzielen, wenn man seine Materialien so frei wie möglich lizenziert, ohne die Urheberschaft direkt komplett aufzugeben. Und dafür gibt es nur eine sinnvolle Creative Commons Lizenz – CC BY. Denkt mal drüber nach.

Deutschsprachige #OER – Versuch einer ersten Bilanz

Veröffentlicht in OER von damianduchamps am Dezember 31, 2011

Seit knapp zwei Monaten verzeichnet das Thema freie Bildungsinhalte (OER) im deutschsprachigen Internet eine vermehrte Präsenz. Auch zuvor war es in der  deutschen Bildungslandschaft bereits ein Thema, allerdings mit deutlich weniger Beteiligten. Erst seit mit der Debatte um den Schultrojaner der  “Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” (PDF) einer breiteren Netzöffentlichkeit bekannt und von dieser kritisch hinterfragt wurde, nahm dort das Interesse an freien Bildungsinhalten deutlich zu. Noch einige Jahre zuvor hatten die Dinge anders gelegen. Es hatte bereits einen sehr ähnlichen Vertrag gegeben, in welchem die Digitalisierung von Lehr- und Lernmaterialien von Schulbuchverlagen noch nicht mit der gleichen Ausdrücklichkeit generell untersagt worden war. Schule und Unterricht waren noch deutlich geringer digitalisiert und so hatte dieser Vertrag auch keine vergleichbare öffentliche Reaktion provoziert. Die Zeiten haben sich geändert. Mit der fortschreitenden technischen Entwicklung sowohl im Bereich der Hardware wie der Software hat an Schulen das Lernen und Lehren im digitalen Format Einzug gehalten. Doch die Verlage hinken dieser Entwicklung noch deutlich hinterher. So gesehen ist der aktuelle Gesamtvertrag letztlich nur ein Spiegelbild dieser ungleichen Entwicklungsstände.

Angestoßen wurde die Auseinandersetzung mit dem Schultrojaner Ende Oktober 2011 durch einen Beitrag auf einem mit netzpolitischen Themen befassten Blog. Von da aus breitete sich die Nachricht über Twitter und Lehrerblogs aus und wurde schließlich auch von den Mainstream Medien aufgegriffen und erreichte dann auch die Lehrerzimmer. Dort führte der Schultrojaner, der eigentlich keiner ist, vor allem zu Verunsicherung. Anders dagegen die Gruppe der bloggenden Lehrerinnen und Lehrer. Die setzten sich intensiver mit dem Vertragswerk und seiner beschränkenden Wirkung auf Schule und Unterricht auseinander. Bekannt wurde dann vor allem ein offenener Brief von Thorsten Larbig mit dem Titel Betreff: Betreff „#Schultrojaner“ || Liebe Schulbuchverlage! Nachdem Schreiber und Leser in den Lehrerblogs ihrer ersten Empörung über das Vertragswerk mit Beiträgen und Kommentaren Luft gemacht hatten, begann man dort auch über Alternativen nachzusinnen (siehe Blogparade), so wie eben Thorsten Larbig, der ein paar Tage nach dem offenen Brief den Aufruf „#OER – Offene Bildungsmedien: Ich will Taten sehen! (& Update zu #schultrojaner) folgen ließ. Er rief dort zur „Vernetzung bereits vorhandener und neu entstehender Angebote für freie, unterrichtsbezogene Bildungsmedien“ auf und entwickelte einen Aktionsplan mit Nahzielen, mittelfristigen und langfristigen Zielen, die dann auf einem Etherpad unter Beteiligung verschiedener Edu-Blogger weiterentwickelt wurden. So wurde Thorsten Larbig, zumindest eine Zeit lang, zur Speerspitze der deutschsprachigen Bewegung um freie Bildungsinhalte (OER).

Eine Gelegenheit zum Austausch und weiteren Absprachen ergab sich für die Edu-Blogger und Interessierte auf dem Educamp in Bielefeld. Dort konnten zudem weitere Verbündete für die Idee gewonnen werden, so wie beispielsweise Wikimedia e. V,  rpi-virtuell und die  Zentrale für Unterrichtsmedien im Internet  e. V. (zum.de).

Damit wurden im deutschsprachigen Raum erste Schritte getan auf dem Weg zu freien Bildungsinhalten für schulische Bildung. Doch wo genau steht die Bewegung zum Ende des Jahres 2011, zwei Monate also nach dem auslösenden Schultrojaner Artikel?

Im Vergleich zu einigen anderen Regionen der Welt entwickelt sich die Idee der freien Bildungsinhalte im deutschsprachigen Raum recht spät. Vor allem in Nordamerika haben freie Bildungsinhalte, dort als Open Educational Ressources bezeichnet, schon eine mehrjährige Geschichte. Entsprechend weit sind dort die Bemühungen um Vernetzung vorangeschritten. Für Paul Stacey, der in seinem umfangreichen Beitrag 2011 The Year Of Open die Entwicklungen des Jahres vor allem mit Blick auf Nordamerika zusammenfasst, hat die Bewegung um freie Bildungsinhalte deutlich an Dynamik gewonnen und breitere Unterstützung gefunden. Ganz entscheidend ist dabei für ihn, die zunehmende Anzahl wichtiger nationaler Akteure wie Regierungsbehörden und Universitäten wie auch lokaler Akteure, die ihre Inhalte unter Creative Commons Lizenzen für Bildung zur Verfügung stellen.

Hierzulande sind wir davon jedoch noch Lichtjahre entfernt. Übereinstimmend haben die gegenwärtig an der Entwicklung um freie Bildungsinhalte beteiligten Akteuren erkannt: a) einen Bedarf, b) die entscheidende Rolle der Creative Commons Lizenzen und c) die Notwendigkeit einer Vernetzung.
Unbestritten ist bei den Beteiligten auch die Notwendigkeit, weitere Unterstützer zu finden, institutionelle wie auch individuelle.

Freie Bildungsinhalte sind untrennbar mit dem Internet verbunden, und wenn man die Präsenz der dort aktiv mit der Thematik befassten Edu-Blogger sowie die Zahl der Creative Commons lizenzierten Angebote an freien Bildungsinhalten von Individuen als auch Institutionen als Indikator für den Stand der Entwicklung nimmt, so steht diese im deutschsprachigen Raum noch fast bei Null.

Schon seit mehreren Jahren wird auf verschiedenen Bildungsservern auf die Nutzungsmöglichkeiten Creative Commons lizenzierter Medien für den Unterricht hingewiesen und es werden vor allem Portale mit Angeboten an Bild- und Tonmaterialien vorgestellt. Auch Schulungsmaterialien werden angeboten, mit denen Schülerinnen und Schülern Creative Commons lizenzierte Medien als Alternative zum illegalen Download nahegebracht werden sollen. Thematisiert wird bisher jedoch kaum die Möglichkeit, auch eigene Materialien Creative Commons (CC) lizenziert für andere zur Nutzung freizugeben. Daran hat sich bisher noch nicht wirklich etwas geändert. Lediglich zwei Bildungsserver bieten bisher ausdrücklich CC lizenzierte Materialien an, der Landesbildungsserver Baden-Württemberg und der Bildungsserver Sachsen-Anhalt (beide Links führen jeweils auf die Lizenzhinweise). Die meisten anderen Bildungsserver der Bundesländer und freien Städte stellen ihre Materialien weiterhin unter dem standardisierten Urheberrecht zur Verfügung. Nur vereinzelt finden sich CC ähnliche beschriebene Nutzungsangebote bzw. verweist man bevorzugt auf unter CC ähnlichen Nutzungsbedingungen angebotene Materialien.
Derzeit bildet kaum eines Fachportale oder der großen Portale, auf welchen Materialien für Schule und Unterricht katalogisiert oder direkt vorgehalten werden, die Lizenzierungsform ab, bzw. bezieht diese als Suchkriterium mit ein. Beim Deutschen Bildungsserver hat man die Zeichen der Zeit erkannt und macht man sich nun Gedanken über eine Anpassung der Datenbankstrukturen. Als Fachportal ist selbstgesteuert entwickelnder Geschichtsunterricht schon den Schritt gegangen und hat sein Angebot CC lizenziert. Auch bei ZUM.de finden sich bereits entsprechende Angebote. Beispielhaft genannt sei hier etwa Mathematik-digital.

Nicht anders als bei den Bildungsservern sieht es bei anderen Anbietern aus. Kaum eines der etablierten Portale, auf welchen Lehrerinnen und Lehrer Unterrichtsmaterialien tauschen, lizenziert seine Angebote mit CC Lizenzen. Beim Lehrerfreund hat man, wie man mich wissen ließ, das Thema allerdings „schon lange im Auge,“ muss aber noch „technische und organisatorische“ Hürden überwinden. Da dort die Materialien „absolut zugänglich und für den Unterrichtsgebrauch vervielfältigbar“ sind, schätzt man den Handlungsdruck als nicht so groß ein. Ähnlich dürfte es bei anderen Anbieter aussehen.

Auch außerhalb des Bildungsbereichs selbst gibt es viele Angebote, welche direkt für Bildungsabnehmer konzipiert sind oder aber für diese interessant wären, wenngleich sie nicht für diese erstellt wurden. Nur wenige dieser Anbieter bieten ihre Materialien ausdrücklich unter Creative Commons Lizenzen an. Bei der ersten Gruppe herrschen zumindest Nutzungsangebote vor, welche CC Lizenzen ähnlich sind. Leuchtendes Beispiel für ein Ministerium, welches Bildung direkt mit CC lizenzierten Materialien anspricht, ist das BMU mit dem Portal Umwelt im Unterricht. Auf europäischer Ebene gibt es ebenfalls ein beispielhaftes deutschsprachiges Angebot, das SEOS Projekt. Die statistischen Landesämter und das Bundesamt, welche zur zweiten Gruppe gehören, halten Unmengen an für Schule interessanten Daten offen vor, lizenzieren jedoch leider noch nicht mit CC Lizenzen. Anders ein Beispiel für ein Stadtarchiv, welches ebenfalls zu dieser Gruppe gehört, wo man aber seine Daten offensiv CC lizenziert, das Stadtarchiv Heilbronn oder ein Museum, Museum Naumburg. Zu keiner von beiden Gruppen gehört Wikimedia e.V., die ihre Inhalte wie die Wikipedia selbst von Anfang an offen lizenziert haben und sich über Wikibooks und Wikiversity aktiv in die Bereitstellung CC lizenzierter Bildungsinhalte einbringen wollen.

Insgesamt kann man sagen, gibt es Bewegung, doch nur wenig. Die Zahl der CC lizenzierten Angebote von einzelnen Lehrerinnen und Lehrern, von Universitäten, Ministerien, Behörden, usw. lässt sich an zwei Händen abzählen. Bis auf Ausnahmen handelt es sich hierbei um Angebote, die es so auch schon vor November 2011 gab.

Eine Vernetzungsstruktur für CC lizenzierte Angebote in Form von spezialisierten Datenbanken oder spezialisierten Suchmaschinen existiert bei uns derzeit nicht, noch nicht. Für letztere würde gegenwärtig auch jegliche Voraussetzung fehlen, da es noch keine verabredeten Standards für Meta-Tags auf Anbieterseiten gibt. Für eine Suche, ähnlich der nach CC lizenzierten Bild-, Audio- oder Videodateien, fehlt außerdem eine ausreichende Anzahl offen zugängiger entsprechend lizenzierter Inhalte. Vernetzung als Zusammenschluss von Gleichgesinnten praktiziert das Bildungsbündnis Open Content, in welchem sich in Baden-Württemberg auf der Grundlage der Stuttgarter Erklärung von 2007 verschiedene Akteuere aus der Region zusammengeschlossen haben.

Schlecht bestellt ist es im deutschsprachigen Raum auch noch immer um die Vernetzung der Lehrkräfte. Materialaustausch findet vor allem innerhalb von Kollegien statt und vielfach über Datenträger, jedoch nicht über Plattformen. Materialtauschbörsen für Lehrerinnen und Lehrer haben viele Nutzer, jedoch nur wenige, die aktiv Materialien beisteuern. Ausnahmen bilden Communities um Plattformen wie ZUM.de oder  um Lernplattformen wie Moodle, bei denen es zumindest in Teilen auch CC lizenzierte Module zum Austausch gibt, bzw. bei denen Kurse CC offen lizenziert angeboten werden.

Creative Commons Lizenzen sind, wie oben schon erwähnt, im Bereich Bildung nur schwach verankert. Vielen Lehrkräften ist das Lizenzmodell unbekannt und in die Schule kommt es am ehesten im Rahmen der Medienerziehung beim Thema Urheberrecht und Urheberrechtsverletzung durch Jugendliche. Nur wenige Lehrerinnen und Lehrer nehmen Creative Commons als ein für sie interessantes Lizenzmodell im Zusammenhang mit Bildungsinhalten wahr.

Die Bildungsblogger und andere Interessierte erörterten das Thema freie Bildungmaterialien in den vergangenen acht Wochen ausgiebig und konnten sich, wie erwähnt, in persönlichen Treffen weiter austauschen und zusätzliche Verbündete gewinnen. Eine gemeinsame Erklärung wie die von Stuttgart gibt es bei ihnen bisher so wenig wie eine gemeinsame Plattform oder fest vernetzte Struktur. Was besteht, ist eine lose Vernetzung und eine grobe gemeinsame Vorstellung, wohin die Reise gehen soll. Initiiert durch Thorsten Larbig ist gegenwärtig eine Webseite unter dem Titel freiebildungsmedien.de im Aufbau. Sie versteht sich jedoch mehr als Kampagnenseite zum Thema. Welche Funktion sie für eine Vernetzung übernehmen kann und soll, ist noch offen. Unklarheit herrscht auch bezüglich dessen, was man genau unter freien Bildungsinhalten fassen will. Sind NonCommercial und NonDerivative Lizenzen akzeptabel oder nicht? Anders als in Nordamerika nutzen viele der gegenwärtigen Angebote im deutschsprachigen Internet diese Lizenzformen. Nicht geklärt ist auch die Frage der Dateiformate. Sollen bestimmte Formate bevorzugt verwendet werden, und wenn ja, welche?

Soweit der Stand der Dinge zum Ende des Jahres 2011, zwei Monate nachdem sich das Thema freie Bildungsinhalte bei den Edu-Bloggern etabliert hat. Schon 2007 beschäftigte man sich in Deutschland mit dem Thema wie das Interview „Prof. Dr. Bernd Lutterbeck und Robert A. Gehring im Chat-Interview: Open Educational Resources„ belegt. Die Einstellungen waren vor knapp vier Jahren nicht andere als heute als es um die Bereitstellung und Nutzung freier Bildungsinhalte ging. 2007 wurde das Thema allerdings noch mehr im universitären Kontext betrachtet  (siehe auch Open Educational Resources an internationalen Hochschulen – eine Bestandsaufnahme, Jan. 07). Auch die Stuttgarter Erklärung stammt von 2007, hat aber mit Bildung im allgemeinen Sinn einen deutlich breiteren Fokus. Erreicht wurde in der Zeit seither eher wenig, wenn man den gesamten deutschsprachigen  Bildungsraum als Maßstab anlegt. Auf lokaler Ebene wurde allerdings schon einiges erreicht und auch im universitären Bereich lassen sich vereinzelt Fortschritte verzeichnen.

Die Erfahrungen im In- und Ausland zeigen, dass es wenig Sinn macht, mit überzogenen Erwartungen in das Projekt der freien Bildungsinhalte einzusteigen. Man sollte sich im Klaren darüber sein, dass längst nicht jeder, der mit Bildung zu tun hat oder einen Beitrag zur Bildung leisten könnte, das Thema im Blick hat. Und selbst die, welche sich damit befassen, geben den freien Bildungsinhalten vielleicht keine wirkliche Chance oder geben früh auf, da sich Erfolge nur sehr langsam einstellen werden.

Um das Thema voranzutreiben wird man aus zwei Richtungen arbeiten müssen, von oben wie von unten. Man wird beim einzelnen User ansetzen müssen wie auf höchsten Ebenen der Regierung, wie Paul Stacey richtig einschätzt in 2011 the year of open. Das eine wird das andere voranbringen.

„Given the growing personal use of open licenses by end users it makes sense for governments to do the same. Open will flourish when bottom-up grassroots efforts toward open take place in an environment supported top-down by policy.“

Nutzer, hier vor allem Lehrerinnen und Lehrer, müssen von den Vorteilen offen lizenzierter Bildungsinhalte überzeugt werden, zunächst als Nehmende, dann aber auch als Gebende. Ebenso wird man bei potentiellen Anbietern von für Bildung nutzbaren Inhalten auf lokaler Ebene wie auch Landes- und Bundesebene für offene Lizenzierungsformen werben müssen, bei Städten und Gemeinden, Landesregierungen und Bundesministerien, bei Landesmedienzentren und Bildungsservern, bei Museen, Bibliotheken und Archiven. Dazu gehört auch die Aufklärung über Formen offener Lizenzierung, vor allem durch Creative Commons.

In den vergangenen zwei Monaten haben sich die neuen Akteure um das Thema der freien Bildungsinhalte noch keine verbindlichen Strukturen gegeben. Kaum oder gar nicht koordinierter Aktionismus von einzelnen Personen und kleinen Gruppen wird auf Dauer jedoch kein großer Erfolg beschieden sein.
Es wird, das zeigen erfolgreiche Initiativen zum Thema OER, auf jeden Fall verbindlicherer Strukturen bedürfen, um das Thema voranzubringen, sei es, dass die neu hinzugekommenen Akteure sich bestehenden Strukturen wie dem Bildungsbündnis Open Content anschließen oder aber eine eigene Struktur ins Leben rufen, um sich gemeinsame verbindliche Ziele zu setzen. Nur so wird man auch das Gewicht erlangen, um von den institutionellen Schwergewichten im Spiel, überhaupt ernst genommen zu werden, wenn man sie von der Beteiligung an offenen Bildungsinhalten überzeugen will.

Feste Strukturen wird es auch brauchen, wenn freie Bildungsinhalte inhaltlich, qualitativ und strukturell vorangetrieben werden sollen. Gemeinsame Standards müssen diesbezüglich verabredet werden und brauchen Unterzeichner, sollen sie in die Breite getragen werden. Idealerweise wird man bei der Einigung auf gemeinsame Standards nicht versuchen, das Rad neu zu erfinden, sondern sich an Vorgaben etwa der Unesco, der Capetown Declaration und von e-teaching.org zu OER orientieren. Vielleicht wird man dazu ein Art OERCamp einen OER Kongress ins Leben rufen müssen, um möglichst viele Akteure zwecks einer gemeinsamen Willensbekundung versammeln zu können. Weitere Unterzeichner könnten über eine Webseite gesammelt werden.

Noch gibt es keine deutschsprachige auf CC lizenzierte Inhalte spezialisierte Datenbank vergleichbar der von oercommons.org. Deren Software könnte durchaus auch hier eingesetzt werden, wie die ISKME, die Organisation hinter OER Commons mitteilte. Das aber würde eine finanzielle Struktur vergleichbar der von Wikimedia, wenn auch kleiner, voraussetzen. Die derzeit besten Voraussetzungen für eine Katalogisierung von CC lizenzierten Materialien bietet vermutlich die Datenbank des Deutschen BildungsserversElixir. Auch Wikimedia e. V will sich „an der Entwicklung einer offenen Datenbankressource mitwirken, mit deren Hilfe Metadaten über auf verschiedenen Seiten vorhandene OER-Materialien gesammelt und ausgetauscht werden können„ (siehe … Das Netzwerk entsteht!).

Außerdem wird man Interessierten Webseiten bzw. Repositorien anbieten müssen, in welchen sie ihre erarbeiteten Beiträge zu offenen Bildungsinhalten einstellen können, denn nur ein kleiner Teil dieser Personen wird in der Lage oder Willens sein, eine eigene Webseite aufzubauen.

Ende 2011 ist die Basis aufgewacht und hat mit der Problematik um das Urheberrecht die Bedeutung von offenen Bildungsinhalten in einer zunehmend digitalisierten Bildungsumwelt erkannt. 2012 verspricht ein spannendes Jahr werden, wenn die jetzt aktiv am Thema arbeitenden Personen und Institutionen sich im oben genannten Sinne koordinieren können, um ihr Anliegen um gemeinsam voranzubringen.

Weitere Lektüren:

Was genau ist #OER und was nicht?

Veröffentlicht in Medienwelt von damianduchamps am Dezember 18, 2011

Wenn es um freie Bildungsmaterialien (OER) geht, stellt sich nicht nur die Frage des Formats. Viel wichtiger ist auch die grundsätzliche Frage:

Was will man genau unter freien Bildungsmaterialien verstehen?

Das hat dann letztlich Auswirkungen auf die Formatfrage wie die Form der Lizenzierung.

Die Antworten, welche man von verschiedenen Seiten erhält, bewegen sich auf einer Skala auf deren einen Seite die uneingeschränkte Nachnutzung steht und auf der anderen der Ausschluss der Nachnutzung.

Die Spannbreite der Vorstellungen davon, was OER ausmacht, spiegelt sich auch in den Definitionen verschiedener Institutionen wieder:

What is OER? – CC Wiki

Fragen über Fragen, entscheidende Fragen, Fragen, die zu klären sind, auch für die deutschsprachige Edu Community. Sie lauten beispielsweise:

Kann ein Arbeitsblatt im PDF Format OER sein, und wie verhält es sich, wenn es ein Arbeitsblatt CC BY-NC  oder CC BY-ND lizenziert ist?

Wo steht ihr?

Auch bei uns haben sich bereits Leute Gedanken gemacht zum Thema. Eine weitere Lektüre lohnt deshalb:

Beschlagwortet mit:

#OER – eine Frage des Formats?

Veröffentlicht in Medienwelt von damianduchamps am Dezember 17, 2011

Bei der Arbeit an der Informationsseite zum Thema Creative Commons Lizenzen und Bildung, cc-your-edu.de habe ich mich auch mit dem Thema Erstellung von Materialien, die dann unter CC Lizenz veröffentlicht werden sollen, beschäftigt. Die Mehrheit aller von Lehrerinnen und Lehrern erstellten Unterrichtsmaterialien wird gegenwärtig sicherlich die Form eines Arbeitsblattes haben. Und solange Unterricht noch nicht überwiegend rein digitale Formate nutzt, wird sich daran auch sicher nichts ändern.

Auf der Seite CC erstellen erkläre ich, wie man ein Arbeitsblatt unter Verwendung von Creative Commons lizenziertem Bild- und Textmaterial erstellt und es anschließend selbst mit einer Creative Commons Lizenz versieht. Dabei war ich auch auf die Frage nach den Dateiformaten gestoßen. Welche Dateiformate genutzt werden, hängt vor allem von der auf den Rechnern der Nutzer installierten Textverarbeitung ab.

Auf den Rechnern von Lehrerinnen und Lehrern wird man gegenwärtig vermutlich zu einem Großteil eine Version von Microsoft Word finden. Der Anteil der Rechner mit anderen Textverarbeitungen wird insgesamt nicht einmal 30% betragen. OpenOffice soll im Januar 2010 einen Marktanteil von 21,5% in Deutschland gehabt haben. Auch bei Schülern wird die Verteilung nicht viel anders aussehen. Viele werden Microsoft Office nutzen, selbst wenn es eine Raubkopie ist. OpenOffice kennt nach meinen Erfahrungen nur ein Teil der Schüler. An meiner eigenen Schule hat sich das mittlerweile geändert, da ich es in der Schule einsetze und Schülern immer wieder als kostenlose Alternative empfehle.

Unter  CC erstellen empfehle ich das DOC Format von MS Word, da es von allen mir bekannten Textverarbeitungen gelesen werden kann und es selbst für Smartphones und Tablets Apps (oft kostenlos) gibt, mit denen dieses Format angezeigt werden kann. Allerdings rate ich auch dazu, auf ungewöhnliche Schriftarten, softwarespezifische Effekte und ähnlich zu verzichten, um ein Maximum an Kompatibilität zu allen Plattformen zu erreichen.

Eigentlich wäre PDF das ideale Format, wenn es um eine konsistente Darstellung über alle Platformen hinweg geht. Genau mit diesem Anspruch wurde PDF sogar entwickelt, um eine einheitliche Darstellung auf allen Plattformen (und Druckern) zu gewährleisten. Für freie Bildungsmaterialien verbietet sich PDF jedoch, da dieses Format keine freie Nachnutzung durch Bearbeitung, Veränderung, usw. zulässt. Es wurde dafür auch nicht konzipiert.

Auch bei Twitter heute für mich ein Thema

Wie es der Zufall wollte, kam die Formatfrage heute auch in Twitter für mich auf. Ich hatte heute auf einen Tweet von @segu_geschichte reagiert,

RT @Th_Schulportal: Lernort: Ausstellung „Reformation und Bauernkrieg“ – Werkstattarbeit - http://schulportal-thueringen.de/web/guest/medi

und bemängelt, dass die dort angebotene sehr schöne Werkstatt zum Thema nur als PDF angeboten wird.

@segu_geschichte @Th_Schulportal und die Werkstatt dazu ist #CC lizenziert BY-NC-SA, als PDF jedoch nicht veränderbar.

Auch für  @segu_geschichte stellte sich die Frage nach dem richtigen Format:

Welches Dateiformat könnte sich für Verbreitung von #oer #cc in Zukunft durchsetzen? Evtl. neue technische Entwicklungen? @cc_your_edu

Ganz klar begründen konnte @segu_geschichte  auch, warum für die eigenen Veröffentlichungen derzeit pdf die beste Lösung ist.

@cc_your_edu Für #segu ist pdf zurzeit die beste Lösung (direkter Adressat: Schüler); doc/rtf/odt zu umständlich / uneinheitlich

@cc_your_edu Wenn die Adressaten Schüler sind, sind Fragen von Gestaltung / graphischen Elementen etc. wesentlich

Ein Beispiel für einen Beitrag zu freien Bildungsmedien zum Thema Geschichte, bei dem der Autor das OpenOffice Format ODT gewählt hatte, gab es von  @segu_geschichte auch.

Welches ist das ideale Dokumentenformat für Arbeitsblätter als freie Bildungsmaterialien (OER)?

Das ideale Format für digital erstellte Arbeitsblätter muss Ansprüchen aus verschiedenen Lagern genügen.

  • Freie Bildungsmaterialien (OER) fordert maximale Kompatibilität zu möglichst vielen Plattformen und die Möglichkeit der uneingeschränkten Nachnutzung. Das bedeutet, das Material muss sich ohne Schwierigkeiten abwandeln und kopieren lassen.
  • Für Nutzer, hier die Lernenden, sollten Bildungsmaterialien nicht nur inhaltlich ansprechend sein, auch die graphische Gestaltung sollte anregend sein, um das Interesse zu steigern. Darüber hinaus kann die graphische Gestaltung durch Strukturierung und Veranschaulichung wesentlich zum Inhalt beitragen. Form und Inhalt hängen oft eng zusammen.
  • Durch die Plattformen, welche Lehrern wie Schülern als Nutzer von Bildungsmaterialien zur Verfügung steht, muss das Bildungsmaterial möglichst verlustfrei bzw. kompatibel dargestellt werden können, um es entweder auszudrucken, am Bildschirm anzuzeigen oder auch digital weiter zu verwerten.

Gegenwärtig gibt es keine Lösung, die allen Forderungen gerecht wird.

  • Die Forderung nach graphisch ansprechend gestalteten Arbeitsblättern, die sich mit maximaler Kompatibilität verlustfrei auf alle digitalen Plattformen übertragen lassen und auch druckbar sind ohne Verluste, lässt sich leicht durch das PDF Format erfüllen. Perfekt, möchte man denken, doch das PDF Format erlaubt keine Nachnutzung, da es dafür nie angelegt wurde. Bilder und Texte sind fest im PDF verankert. TExt lässt sich zwar markieren und kopieren und Werkzeuge zum Bearbeiten von PDF Dateien gibt es ebenfalls. Auch konvertieren lässt sich PDF in gängige Dokumentformate. Dabei gehen jedoch Formatierungen verloren und eine wirkliche Bearbeitung ist kaum möglich.
  • Die Forderung nach uneingeschränkter Nachnutzung eines Arbeitsblattes lässt sich in Bezug auf seine Abwandelbarkeit nur erfüllen, wenn es mittels eines Textverarbeitungsprogrammes erstellt und in seinem Format abgespeichert wurde. Solange sich die Gestaltung eines Arbeitsblattes mittels Textverarbeitung auf ein Minium an Gestaltung durch die Möglichkeiten der Textverarbeitung selbst beschränkt und lediglich zusätzliche Grafiken eingefügt werden, lässt sich eine recht große Kompatibilität über alle Plattformen und Textverarbeitungen hinweg erreichen, wenn das Arbeitsblatt als DOC oder RTF abgespeichert wird. Auf der Strecke bleiben damit aber viele Gestaltungsmöglichkeiten, die ein Arbeitsblatt deutlich bereichern können. Sobald Gestaltungsmöglichkeiten der Textverarbeitung genutzt werden, die über dieses Minimum hinaus gehen, geht die Kompatibilität verloren und die Anzeige auf anderen Plattformen und Textverarbeitungen führt zu Verlusten in der Darstellung. Das trifft nicht nur auf Unterschiede zwischen MS Office und OpenOffice oder anderen Textverarbeitungen zu sondern, betrifft schon unterschiedliche MS Office Versionen oder auch Installationen gleicher Versionen auf unterschiedlichen Betriebssystemen oder Betriebssystemversionen.
  • Die Forderung nach uneingeschränkter Nachnutzbarkeit durch jedermann lässt sich nur realisieren, wenn das digitale Arbeitsblatt in einem Format vorliegt, welches von möglichst allen Nutzern dargestellt und abgewandelt werden kann. Das setzt entweder ein universelles Format voraus oder eine Software, die sich auf jedem Computer, Smartphone und Tablet PC befindet. Im Fall von PDF wäre das zumindest in Bezug auf die Darstellung kein Problem, denn dafür hat wirklich fast jedes der zuvor genannten Geräte ein Anzeigeprogramm. Für Textverabeitungsdateien gibt es keine Software, welche auf nahe zu allen genannten Geräten eine verlustfreie Darstellung garantiert.

Fazit

Ein wirklich ideales Dokumentenformat für Arbeitsblätter als freie Bildungsmaterialien gibt es derzeit nicht.

Aus meiner Sicht gibt es derzeit nur zwei Formate für digitale Dokumente, welche es erlauben diese Dokumente auf möglichst vielen Plattformen und Textverarbeitungsprogrammen anzuzeigen und zu bearbeiten. Das sind DOC und RTF. DOC hat sich als Quasi-Standard in Büros etabliert und wird deswegen von fast jeder anderen Textverarbeitung angezeigt und kann dort auch bearbeitet werden. Je nach Textverarbeitungssoftware kann die Kompatibilität variieren. Das RTF Format ist ein einfacherer Standard, der aus Austauschformat Verwendung findet und von vielen Textverarbeitungen dargestellt und bearbeitet werden kann.

OpenOffice ist zwar für die großen Betriebssysteme verfügbar, doch das native Format der Textverarbeitung ODT findet nur unter den Ablegern und Klonen von OpenOffice Kompatibilität. Von daher scheint es mir derzeit für OER Material nicht geeignet.

Die Schwierigkeiten, welche sich bei Textverarbeitungsdokumenten durch das Dokumentenformat und den Anspruch auf uneingeschränkte Nachnutzbarkeit ergeben, lassen sich genauso auf andere Office Formate übertragen, auf Tabellenkalkulation, Präsentation und  Datenbanken.

Zur Zeit wählen viele Autoren, die ihre  Arbeitsblätter online zur Verfügung stellen, das PDF Format, da es zumindest in Bezug auf die Darstellung das universellste Format ist. Moderne Textverarbeitungen machen das Abspeichern als PDF heute auch leichter als noch vor Jahren. Aus den Erfahrungen der Vergangenheit, als MS Office Dateien mit Macro Viren verseucht sein konnten, hat sich auch bei vielen eine Abneigung gegen diese Dateien erhalten, wenn sie aus unbekannten Quellen stammen. Arbeitsblätter im DOC Format findet man deswegen heute nach meinen Erfahrungen deutlich seltener als Arbeitsblätter im PDF Format.

In dem Moment, wo Arbeitsmaterialien im schulischen Alltag nur noch digital existieren und genutzt werden, wird sich die Formatfrage vermutlich nicht mehr stellen. HTML und CSS sind universelle Standards, die schon jetzt auf nahezu allen Plattformen einheitlich angezeigt werden. Auch die Nachnutzbarkeit ist kaum eingeschränkt. Bis wir jedoch einen schulischen Alltag haben, der diesen Punkt erreicht hat, wird noch einige Zeit vergehen. Solange werden wir uns mit den Formatfragen herumschlagen müssen, außer wir finden eine brauchbare Lösung.

Deswegen ist es jetzt vielleicht an der Zeit, sich Gedanken über die Formatfrage zu machen.

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Tragt CC in die Lehrerzimmer!!!

Veröffentlicht in Schule und Recht von damianduchamps am November 18, 2011

Im folgenden Beitrag möchte ich zunächst die gegenwärtige rechtliche Situation des Themas Unterrichtsmaterialien und Urheberrechte etwas aufdröseln und verständlicher machen. Diese rechtliche Situation ist, zumindest aus der Sicht vieler Lehrerinnen und Lehrer, sehr unbefriedigend. Es gibt jedoch einen Ausweg aus dieser Situation und den zeige ich direkt im Anschluss.

Unterrichtsmaterialien und Urheberrechte sind ein schwieriges Thema für Lehrerinnen und Lehrer. Alle käuflich erworbenen Materialien sind in der Regel mit mehr oder weniger eingeschränkten Nutzungsrechten versehen. Grundsätzlich gilt, wenn nicht anders angegeben, dürfen Unterrichtsmaterialien nicht einfach kopiert, gespeichert oder verändert werden. Das ist so durch das Urheberrecht geregelt. In § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch werden kleine Ausnahmen für den Unterricht geregelt. Zulässig sind demnach, sofern sie vom Lehrer zum Einsatz im eigenen Unterricht gedacht sind mit dem Ziel der Veranschaulichung, Kopien in Lerngruppenstärke von kleineren Teilen von Materialien, jedoch niemals des gesamten Materials. Gleiches gilt auch, wenn ein Lehrer Materialien für Prüfungen kopiert. Da diese Formulierung „von kleinen Teilen“ eine sehr schwammige Formulierung ist, wurde mit dem Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG eine rechtsverbindliche Auslegung durch die VG Wort und die VG Musikedition sowie die VdS Bildungsmedien e.V. als Interessenvertreter der Urheber und den Kultusministerien der Länder vereinbart. Dieser Gesamtvertrag, der nach Bekanntwerden der in § 6 vereinbarten Überprüfung von Schulservern auf digitale Kopien (#schultrojaner) zunächst in der Blogosphäre für helle Aufregung sorgte und damit auch in den öffentlichen Medien zum Thema wurde, untersagt in § 3 jegliche Form der Digitalisierung bzw. digitalen Speicherung, die über den Kopiervorgang auf Papier hinausgeht. Schon vor Abfassung der aktuellen Version des Gesamtvertrages Ende 2010 wurden vom Interessenverband der Schulverlage VdS Bildungsmedien e.V. zwei Broschüren herausgegeben, welche den schwer verständlichen Gesetzestext wie auch den Gesamtvertrag anhand von Fragen, wie Lehrer sie haben könnten und Antworten darauf, noch einmal präzisieren. In der Broschüre  von 2003, die wie man @Timo_Off bestätigte, noch immer Gültigkeit hat, wird Lehrer durchaus die Nutzung von digitalen Kopien unter gewissen Auflagen erlaubt, etwa zur Nutzung in einem LMS, wenn dieses keine Weitergabe erlaubt. Ausgeschlossen sind dabei jedoch ausdrücklich Schulbücher. In einer zweiten Broschüre wird 2009 dann noch einmal das Thema Fotokopie für Laien erklärt. Erlaubt ist demnach zwar die Kopie eines Bildes aus einem Schulbuch und Weitergabe an Schüler. Komplett untersagt ist jedoch das Einscannen des Bildes, um es in ein eigenes Arbeitsmaterial einzubinden, da dadurch eine digitale Kopie entsteht. Mit Kopierer, Schere und Kleber ist selbiges nicht untersagt. Es wundert, dass die ältere Broschüre noch immer Gültigkeit hat, da sie dem Gesamtvertrag eigentlich widerspricht.

Wer sich mit den Urheberrechtsfragen in Bezug auf Schule und Unterricht auseinandersetzt, erkennt schnell, dass durch das Gesetz und vor allem den Gesamtvertrag die Grenzen extrem eng gesetzt worden sind. Kann man im analogen Bereich noch in eingeschränktem Rahmen legal handeln, sind den Lehrern im digitalen Bereich die Hände quasi gebunden.

Vielen in Schulen Tätigen sind diese Vorgaben nicht oder nur unzureichend bekannt. Aus Unkenntnis werden deswegen viele Urheberrechtsverstöße begangen. Vor allem durch die zunehmende Nutzung digitaler Werkzeuge durch Lehrerinnen und Lehrer und durch die sich damit ergebenden Möglichkeiten der digitalen Verarbeitung von Verlagsmaterialien wird die Zahl der Verstöße noch einmal deutlich angestiegen sein. Das mag im schulischen Alltag zunächst nicht weiter tragisch scheinen, da die Rechteinhaber derzeit weder die Ressourcen noch die rechtlichen Möglichkeiten haben, die Einhaltung dieser Vorgaben zu überprüfen. So wie es in vielen Lehrerzimmern Ordner mit im Kollegium gesammelten Arbeitsblättern, Tests und Klassenarbeiten gibt, so würde es für Lehrer einer Schule auch Sinn machen, digital erstellte Materialien, welche zumindest teilweise aus oder mit Verlagsmaterialien erstellt wurden, in einem digitalen Ordner gesammelt für das Kollegium zugänglich zu machen. Solch ein Ordner wird in der Regel auf einem Server abgelegt, dass er von vielen Arbeitsplätzen zugänglich ist.

Im Gesamtvertrag verpflichten sich die Länder, jährlich auf 1% aller Server ihrer Schulen eine von den Verlagen bereitgestellte Software zu installieren, welche diese Server nach digitalisierten Materialien der Verlage durchsucht. Die betroffenen Schulen würden dann, sofern sie nicht vorgewarnt würden, ins offene Messer laufen und müssten mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Derzeit (November 2011) gibt es weder diese Software,  noch ist klar, ob sie datenschutzrechtlichen Bedenken standhalten wird, und überhaupt eingeführt werden wird. Mit einer Entspannung der rechtlichen Lage, d.h. einer deutlicheren Begünstigung öffentlicher Bildungssysteme durch das Urheberrecht, ist insgesamt eher nicht zu rechnen, denn Verlage haben eine starke Lobby in der Politik.

Das bedeutet nicht, dass Schulen und Lehrern die Hände gebunden sind, denn es gibt Alternativen zu den urheberrechtlich geschützten Materialien der Verlage.

Das traditionelle deutsche Urheberrecht kennt wie das in vielen anderen Ländern auch im Grunde genommen nur zweieinhalb Kategorien – erlaubt oder verboten, und Ausnahmen. Aus diesem Grund wurde das abgestufte Urheberrechtssystem der Creative Commons entwickelt, welches auch in der deutschen Rechtsprechung anerkannt ist. In einer differenzierten Abstufung ist es damit den Schöpfern eigenständiger Werke (Bild, Ton, Film, Software, etc.) möglich, die Nutzung durch andere zu regeln. Wer z.B. ein Foto oder Arbeitsblatt ins Internet stellt oder auch in Papier an andere weitergibt, kann festlegen, ob er bei der weiteren Nutzung als Urheber genannt werden möchte, ob er mit der Veränderung seines Werkes einverstanden ist, unter welchen Bedingungen sein Werk an Dritte weitergeben werden darf und ob er einer finanziellen Verwertung durch andere zustimmt oder eben nicht. Im Bildungsbereich erhalten Lehrer so im eingeschränktesten Fall nur die Möglichkeit, Werke unter Nennung des Namens und ohne Veränderung zu nutzen und an ihre Schüler oder andere Lehrer weiterzugeben. Das ist aber schon ein extrem großer Freiheitsgrad im Vergleich zu den wenigen vom Urheberrecht und dem Gesamtvertrag zugestandenen Rechten.

Der Mehrheit der Lehrerinnen und Lehrern ist weder Creative Commons bekannt (Guido Brombachs Beobachtung), noch wissen sie um die Möglichkeiten, welche sich daraus für sie ergeben.

Creative Commons kann Lehrerinnen und Lehrer im beruflichen Alltag von rechtlichen Unsicherheiten bei der Gestaltung von Unterrichtsmaterialien befreien. Und, es gibt bereits eine schier unendliche Zahl von Creative Commons lizenzierten Materialien vor allem im Bereich Bilder, jedoch auch bei Audio- und Videomaterialien.

Es sollten sich deswegen nun alle Bildungsblogger, Bildungshacker und Kundigen auf die Fahnen schreiben:

Tragt Creative Commons in die Schulen!!!

Alle Lehrerinnen und Lehrer müssen die Quellen und Nutzungsmöglichkeiten (CC Lizenzierungen)  von unter Creative Commons Lizenzen veröffentlichten Materialien kennen und nutzen lernen.

Das ist allerdings nur der Anfang. Lehrerinnen und Lehrer müssen auch lernen, wie sie ihre selbst erstellten Materialien, ob sie CC lizensierte Materialien enthalten oder nicht, die jedoch keinesfalls Materialien mit Verlagsursprung enthalten dürfen, mit den ihnen passenden CC Lizenzen versehen. Es sollte für jeden zur Gewohnheit werden, auch die traditionellen Arbeitsblätter, wo rechtlich möglich, mit CC Lizenzen zu versehen. (Siehe dazu auch die Seite CC your EDU, mit der das Thema unterstützt werden soll.)

Schafft man dieses, wird es Lehrerinnen und Lehrern möglich sein, ihre Materialien im rechtlich sicheren Rahmen untereinander auszutauschen, innerhalb des Kollegiums, in schulübergreifenden Arbeitskreisen, auf Fortbildungen, in Lehrerplattformen und Online-Material-Pools. Das ist dann noch einmal ein weiteres Thema, mit dem man sich in nicht zu ferner Zukunft beschäftigen sollte (Stichwort #OER, OERCOmmons).

Noch ein Wort zum Thema Verlage und von Lehrern erstellte Materialien:

Es sollen mit diesem Beitrag in keiner Weise die Rechte der Bildungsverlage in Abrede gestellt werden, noch deren Wert für Schule und Unterricht. Verlage leisten einen wertvollen Betrag, indem sie meist qualitativ hochwertige Materialien zum käuflichen Erwerb bereitstellen. Sie benötigen einen rechtlichen Schutz ihrer Werke, um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern. Ob die derzeitigen urheberrechtlichen Regelungen dazu der richtige Weg sind, sei dahin gestellt. Lehrerinnen und Lehrer erstellen vermutlich seit es Schule gibt eigene Materialien bzw. passen bestehende an ihre Bedürfnisse an. Und seit sie dieses tun, tauschen sie sie auch untereinander aus. Ziel dieses Beitrags ist es deswegen, einen Weg aufzeigen, wie beide Seiten zu ihrem Recht kommen, ohne die Rechte der anderen Seite zu verletzen. Ich denke, es kann so in Zukunft möglich sein, dass Lehrerinnen und Lehrer ihren gewohnten Arbeitsgängen nachgehen, Materialien erstellen und austauschen, ohne dabei den Verlagen ins Gehege zu kommen. Verlage auf der anderen Seite bräuchten sich weniger Sorgen machen, dass ihre Rechte verletzt werden. Es steht auch nicht zu befürchten, dass das System Schule sich jemals unabhängig macht von den Verlagen, denn dafür werden sowohl Tradition wie Lobbyisten sorgen als auch verfügbare Zeit wie die Bequemlichkeit der Gattung Mensch, zu denen Lehrer bekanntlich auch gehören.

Bestehendes Urheberrecht blockiert den schulischen Alltag

Veröffentlicht in Alltag, Medienwelt von damianduchamps am November 8, 2011

Mit dem Bekanntwerden des geplanten „Schultrojaners„, mit welchem Bildungsverlage dem Digitalisieren und digitalen Be- und Verarbeiten ihrer Materialien durch Schulen und Lehrer einen Riegel vorschieben wollen, ist eine Diskussion um freie Unterrichtsmaterialien in Gang gekommen. Diese Diskussion ist richtig und notwendig und ich hoffe, sie wird in Kürze erste Früchte tragen. Meinen Teil werde ich dazu beitragen, so gut ich kann.

Freie Unterrichtsmaterialien (OER) sind jedoch nur die halbe Lösung. Wie weit die Bildungsverlage sich darauf einlassen werden, ist noch nicht abzusehen. Die bisher zögerlichen Reaktionen lassen zunächst keine große Begeisterung erwarten. Im schlimmsten Fall werden sie ähnlich der Musikindustrie, die im Internet nach Urheberrechtsverletzungen fahndet und dann abmahnt oder anzeigt, die Sammlungen freier Unterrichtsmaterialien nach kleinsten Urheberrechtsverletzungen mittels entsprechender Software durchsuchen und dann zur Tat schreiten, um die unliebsame Konkurrenz durch horrende Schadenersatzforderungen aus dem Weg zu räumen. Ähnlich wie bei Musikformen, welche Samples anderer Künstler nutzen, um daraus neue Kunstwerke zu schaffen, könnten Urheberrechtsverletzungen in Unterrichtsmaterialien aussehen, wenn die Autoren dort Illustrationen oder Formulierungen aus Lehrwerken einbauen.

Von daher finde ich es enorm wichtig, dass auch das Urheberrecht im Zusammenhang mit schulischer und universitärer Bildung noch einmal überarbeitet wird. Es kann nicht sein, dass in einem Land dessen wesentlichste Ressourcen im internationalen Wettbewerb bereits heute sein qualifiziertes Fachpersonal und seine Wissenschaftler sind, die Interessen der Bildungsverlage und des Verlagswesens generell höher gehängt werden als jene der Bildung.

Gerade im schulischen Alltag stellt geltendes Urheberrecht eine große Behinderung dar, die oft dazu führt, dass Lehrerinnen und Lehrer sich entweder (oft unwissentlich) strafbar machen oder aber darauf verzichten müssen, ihr pädagogisches Potenzial zum Wohl der ihnen anvertrauten Kinder voll auszuschöpfen.

Wie kann es durch das derzeit geltende Urheberrecht dazu kommen und das trotz der zwischen den Bildungsverlagen und den Kultusministerien der Länder getroffenen Vereinbarungen, die es eigentlich für den Bildungssektor entschärfen hätten sollen? Ein Blick auf den Alltag von Lehrerinnen und Lehrern zeigt, dass weder das Urheberrecht in seiner derzeitigen Form, noch der Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG den Bedürfnissen von Schule und Unterricht gerecht werden. Hier besteht ein Problem, welches gegenwärtig sogar durch größere Bildungsetats nicht befriedigend zu lösen wäre.

Im Schulalltag sind Lehrpersonen zu allererst auf die Materialressourcen ihrer Schulen angewiesen. Das sind die Lehrbücher, Arbeitshefte, Lehrerbände, Fachbücher und ähnlich. Häufig sind die in einer Fachschaft verfügbaren Materialien recht begrenzt und oft dazu noch didaktisch oder inhaltlich veraltet.

Selbst wenn sie neu und aktuell sind, bieten Lehrbücher oftmals Materialien an, welche sich nicht mit den eigenen pädagogischen Vorstellungen oder aber den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler an der jeweiligen Schule in Übereinstimmung bringen lassen. Mal eben ein zusätzliches Arbeitsheft in der Klasse anschaffen lassen oder als Klassensatz über die Schule, ist meist nicht möglich. Der Elternanteil im Bundesland NRW ist in der Regel mit den Lehrbuch- und Arbeitsheftanschaffungen ausgeschöpft und die schulischen Lehrmitteletats sind so knapp bemessen, dass nicht ausreichend viele Zusatzmaterialien angeschafft werden können. In Ländern ohne Elternanteil sieht die finanzielle Situation nicht anders aus. So investieren Lehrerinnen und Lehrer im Laufe ihrer Berufstätigkeit viel Geld aus der eigenen Tasche in die Anschaffung weiterer Materialien. Das ist übrigens eine im öffentlichen Bewusstsein oft übersehene Tatsache. Welcher Anstreicher würde etwa auf die Idee kommen, selbst die Farbe für den nächsten Auftrag, an dem er für seinen Arbeitgeber arbeitet, zu kaufen, welcher Zerspanungsmechaniker würde das Öl zum Schmieren seiner Fräse mitbringen oder die Ersatzteile bezahlen?

Doch auch mit der Anschaffung von Materialien auf eigene Kosten sind nicht alle Probleme gelöst. Sie ließen sich auch durch größere Etats nicht lösen. Zugekaufte Materialien haben oft den Nachteil, dass sie nicht mit dem Material des in der Schule genutzten Lehrwerks zusammenpassen. Im fremdsprachlichen Unterricht passt das Vokabular nicht oder das Anspruchsniveau, im Mathematikunterricht stimmt der Rechenweg nicht mit dem im Lehrwerk vermittelten überein und ähnlich, sind hier Beispiele.

Viele Kolleginnen und Kollegen investieren deswegen zusätzlich Unmengen an Zeit und Energie in die Erstellung eigener Materialien. Damit versuchen sie, die Unzulänglichkeiten der ihnen zur Verfügung stehenden Materialien auszugleichen und sie auf die speziellen Bedürfnisse ihrer Lerngruppen anzupassen. Vor allem Berufseinsteiger entfalten oft eine ungeheure Kreativität und erstellen viele eigene Materialien, um moderne didaktische Konzepte oder eigene Ideen zu verwirklichen. Aber auch erfahrene Lehrerinnen und Lehrer tüfteln immer wieder an eigenen Materialien. Ohne, das lernt jeder, der im Bildungsgeschäft seinem Auftrag wirklich gerecht werden möchte, geht es einfach nicht.

Dabei ergibt sich ein großes Problem. Je größer die Eigenleistung, desto umfangreicher der zeitliche Aufwand. Ansprechende Materialien leben darüber hinaus auch häufig von der Illustration durch Zeichnungen oder Fotos. Nur wenige Unterrichtende sind talentiert genug, eigene Zeichnungen oder Bilder zu erstellen und auch Fotos kann nicht jeder zum gewünschten Thema erstellen. Je nach Fach werden kleinere oder größere Texte benötigt, für welche dann Aufgaben erstellt werden. Nicht jeder ist ein guter Schreiber und im Fremdsprachenunterricht verfügt nicht jeder Fachlehrer über eine ausreichende Flüssigkeit in der unterrichteten Fremdsprache, um selbst authentische Texte zu erstellen. Die Materialien der Verlage bieten sich in allen beschriebenen Fällen als Steinbruch an.

Bei der Erstellung eigener Materialien dienen die Materialien aus Verlagsprodukten so als Grundlage, werden kombiniert mit Materialien aus anderen Quellen und dann um eigene Aufgabenstellungen oder Materialien ergänzt. Doch schon genau damit werden die gegenwärtig sehr eng gesetzten Urheberrechte, welche auf diesen Werken der Schulbuchverlage liegen, verletzt.

Im schulischen Alltag ist eine derartige Urheberrechtsverletzung nicht weiter tragisch, da sie nicht überprüfbar ist durch die Verlage. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Anders aber verhält es sich bei den Materialbörsen im Internet, Plattformen wie 4teachers oder ZUM und ähnlich. Die angebotenen Materialien sind häufig nicht so umfangreich, wie man erwarten würde, wenn doch jeder mitmachen kann. Viele wundern sich, woran das liegen mag. Es ist nicht unbedingt darauf zurückzuführen, dass Lehrer ihre erstellten Materialien nicht gerne mit anderen teilen würden. Die Ursache liegt vielfach genau in der oben beschriebenen Art und Weise, wie die für diese Plattformen in Frage kommenden Materialien entstehen. Da sie Materialien enthalten, in welchen die Rechte Dritter berührt werden, und sei es nur die kleine Zeichnung oder der Lehrbuchtext, können die Lehrer sie nicht für ihre Kollegen auf der ganzen Welt zur Verfügung stellen. Die Mehrheit der von Lehrern selbst erstellten Materialien bleiben so im heimischen Arbeitszimmer, im eigenen Computer oder im eigenen Kollegium und in der eigenen Schule. Gleiches trifft übrigens auch für viele Materialien zu, welche Federführungsgruppen für die Lehrerfortbildung erstellen.

Es besteht, so konnte ich hoffentlich deutlich machen, ein akuter Bedarf, sowohl das Urheberrecht als auch den ergänzenden Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG zu überarbeiten und zwar so, dass eine generelle Entschärfung für den Bildungsbereich vorgenommen und die einseitige Bevorteilung der Verlagsinteressen aufgehoben wird.

Schule, Lehrer und Urheberrechtsverstöße

Veröffentlicht in Medienwelt, Schulpolitik von damianduchamps am Oktober 31, 2011

Lehrer stehen immer mit einem Bein im Gefängnis, sagt man so schön. Dabei meinte man bisher vor allem rechtlich zweifelhafte Situationen auf Klassenfahrten oder im Sportunterricht. Seit es möglich ist, Medien zu kopieren, geraten auch immer mehr Lehrer in diesem Bereich nicht nur in rechtliche Grauzonen sondern sogar in eindeutig verbotenes Territorium. Mit dem Internet und Lernmanagementsystemen haben sich die Möglichkeiten zum oft unwissentlichen Rechtsverstoß noch einmal deutlich potenziert.

Der Gesetzgeber erwartet von dem im Schulsystem tätigen Lehrpersonal sowie deren Vorgesetzten Kenntnis und Einhaltung urheberrechtlicher Vorgaben. Auf Seiten der Bezirksregierungen und Ministerien ist man sich durchaus bewusst, dass Anspruch und Wirklichkeit in diesem Feld oft weit auseinanderklaffen. Je nach Fall von Urheberrechtsverstoß ist man deshalb sogar bereit, als Dienstherr die rechtliche Vertretung zu übernehmen. Problematisch ist dabei jedoch, dass die Budgets der Landesregierungen durch den Landeshaushalt vorgegeben und damit begrenzt sind. Die Justiziare des Landes haben damit auch nur einen eingeschränkten Handlungsspielraum. Anders sieht es auf Seiten der Urheberrechteinhaber aus. In der Regel verfügen diese über gewaltige Finanzreserven und sind auch gewillt, diese in für sie eindeutigen Fällen von Urheberrechtsverstößen durch Schulen oder Lehrer einzusetzen, um zu ihrem Recht zu gelangen. Das Land kann es sich also gar nicht „leisten“, jeden durch Unkenntnis verursachten Rechtsbruch im Bereich der Urheberrechte mit rechtlicher Beihilfe zu unterstützen, erfuhr ich von einem Justiziar der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Ein weiteres Problem ergibt sich darüber hinaus aus der Tatsache, dass die jeweilige Landesregierung nur eine sehr kleine Anzahl Justiziare beschäftigt und diese sich nur zu einem Teil mit urheberrechtlichen Fragen in Bezug auf Schule auseinandersetzen können. Schulen und Lehrer stehen damit weitestgehend einsam auf weiter Flur in einem Minenfeld von für sie rechtlichen Unsicherheiten. Zwar gibt es einige eindeutige Rechtsvorgaben und Absprachen mit den Vertretern der Urheberrechteinhaber, doch darüber hinaus bleiben andere Bereiche schwammig, da vage definiert, und damit der Interpretation der jeweiligen gerichtlichen Instanz überlassen, falls es zum Rechtsstreit kommt.

Grundsätzlich, so riet der Justiziar des Landes Nordrhein-Westfalen, solle man sich auf seinen gesunden Menschenverstand verlassen und unterlassen, was zweifelhaft erscheint. Wer digitale Materialien, die ihren Ursprung in einem Lehrbuch haben, in einem Lernmanagementsystem einstellen und den Schülern verfügbar machen möchte, riskiert einen Verstoß gegen geltendes Recht. Zum einen ist nicht erlaubt, Lehrwerke in irgendeiner Form zu digitalisieren und zum anderen gilt ein Lernmanagementsystem grundsätzlich als öffentlich. Dieser Rechtsauffassung folgend, veröffentlicht der Lehrer somit die illegale digitale Kopie auch noch für alle Welt im Internet. Ob dieses nun so zutrifft, hängt dann vom jeweiligen Gericht ab, welches über den Fall entscheidet und inwieweit dieses der Auffassung ist, dass ein an sich geschlossenes Lernmanagementsystem grundsätzlich öffentlich ist oder nicht. Eine eindeutige Rechtsvorlage gibt es hierzu nicht, wenn überhaupt Präzedenzfälle.

Das Beispiel zeigt wie schwierig es für Lehrer ist, richtig zu entscheiden. Der Rat des Justiziars ist vermutlich der beste. Wer sicher gehen möchte, fertigt keine digitalen Kopien an und stellt diese, falls er sie doch anfertigt, auf gar keinen Fall in einem Lernmanagementsystem zur Verfügung. Nur so bleibt man auf der sicheren Seite.

Rechtsverstöße, ob bewusst oder unbewusst, gehören leider zum Alltag von Lehrpersonen. Mehrheitlich werden diese Rechtsverstöße vermutlich eher unbewusst begangen. Schon immer haben Lehrer seit es die technische Möglichkeit gibt, die oft kargen Medienbestände ihrer Schulen durch eigenes Material ergänzt. Fernsehsendungen wurden aufgezeichnet, ebenso wie Materialien aus dem Hörfunk. Diese wurden in der Schule im Unterricht zu Lehrzwecken oder zur Unterhaltung eingesetzt wie die privat erworbene CD oder DVD mit Musiktiteln oder Dokumentar- oder Spielfilmen. Die meisten dieser Materialien sind ausdrücklich nicht für öffentliche Veranstaltungen zugelassen. Bei DVDs ist dieses sogar im Vorspann zu lesen. Was jedoch ist Öffentlichkeit? Ist die Vorführung in der Klasse der Vorführung im Freundeskreis im heimischen Wohnzimmer vergleichbar? Oder trägt die Vorführung im schulischen Unterricht doch eher den Charakter einer öffentlichen Vorführung wie etwa im Kino? Die Rechtsauffassung haben sich hier im Laufe der Jahre leicht verändert. Schulfernsehsendungen werden von den öffentlich-rechtlichen Sendern speziell für den Unterricht erstellt. Stundenplan und Sendezeit passen jedoch in den wenigsten Fällen überein. Folglich müssen Schulsendungen aufgezeichnet werden. Kaum ein Lehrer wird jedoch wissen, dass diese Aufzeichnung spätestens ein Jahr nach der letzten Ausstrahlung zu löschen ist und ihre weitere Verwendung damit hochgradig illegal. Als Lehrer wäre man jedoch dumm, wenn man dieses Unterrichtsmaterial, welches sich im Unterricht als gut erwiesen hat, wieder löschen würde. Aus Erfahrung weiß man, dass man ähnliche Unterrichte wieder halten wird und dann genau dieses Unterrichtsmaterial wieder benötigt. Die Sender, WDR und SWR, versuchen hier Lehrer zu unterstützen und nehmen erfolgreiche Sendungen im Wechsel von Jahr zu Jahr ins Programm. Doch ewig ist das nicht möglich. Was tun, wenn das aufgezeichnete Material aus dem Schulfernsehen nach 3 Jahren noch nicht an Aktualität verloren hat, jedoch nicht mehr im Programm der Sender zu finden ist? Privatpersonen werden ihre Aufzeichnungen nicht löschen. In schulischen Mediensammlungen, zusammengetragen von häufig mehreren Lehrpersonen, ist es schwierig, den Überblick zu behalten. Wer will den Job auf sich nehmen, jedes Jahr zu überprüfen, welcher Film nicht länger verwendet werden darf und gelöscht werden muss?

Diese rechtlichen Einschränkungen verdanken wir übrigens nicht den öffentlich rechtlichen Sendern, sondern deren privater Konkurrenz, von welchen sich die Landesregierungen entsprechend unter Druck haben setzen lassen.

Kopiert werden in Schulen auch Medien zu Lehrwerken, denn welche Schule kann es sich leisten CDs (früher Kassetten) in ausreichender Anzahl für alle Fachlehrer anzuschaffen? Hier ist der Fall übrigens mehr als eindeutig und auch für den Unbedarftesten klar. Es ist verboten. Verlage haben keine Kontrollmöglichkeiten, können aber eins und eins zusammenzählen, wenn eine Schule nur einen Satz CDs direkt über den Verlag bestellt (über die Urheberrechtsabgabe auf CD Rohlinge und Brenner erhalten sie zumindest eine kleine Kompensation). Wie aber stellt sich der urheberrechtliche Fall dar, wenn ein Lehrer die Französisch CD rippt, um sie auf einem mp3 Player mit in die Klasse zu nehmen oder womöglich in ein Lernmanagementsystem zu stellen, so dass Schüler das Audiomaterial individuell anhören können? Beides ist rechtlich unsicher.

Seit es den Kopierer gibt, lässt sich auch gedrucktes Material der Verlage einfach vervielfältigen. Die Budgets der Schulen sind begrenzt, man hat sich auf ein Lehrwerk in der Fachschaft geeinigt und ein Teil des Ergänzungsmaterials in geringer Anzahl zusätzlich erworben. Doch nicht immer kann das Lehrwerk inklusive Zusatzmaterial das abdecken, was Lehrern pädagogisch sinnvoll erscheint. Manches lässt sich durch Material mit ausdrücklicher Kopiererlaubnis abdecken, anderes jedoch nicht. Also wird aus diesem Lehrbuch oder jenem Arbeitsheft im Klassensatz kopiert.

Lehr- und Lernmittelverlage, die einen Teil ihrer Mitarbeiter aus der Lehrerschaft rekrutieren, wissen natürlich um diesen Sachverhalt und haben sich zu Zugeständnissen bereit erklärt. Bis zu 12% eines jeden Werkes, jedoch maximal 20 Seiten dürfen für eine Klasse kopiert werden. (siehe Was darf wie aus Schulbüchern kopiert werden?) Mit diesem Zugeständnis einher ging jedoch die Vereinbarung jegliche Form digitaler Kopien und Speicherung zu untersagen. Das ist, wenn man die zunehmende Digitalisierung der Schulwelt betrachtet, ein hoher Preis auf den man sich von Seiten der Länder für dieses Zugeständnis eingelassen hat.

Dieser Vereinbarung folgend, ist es leider nur zu logisch, dass man von Seiten der Verlage auch an der Einhaltung dieser Vereinbarung interessiert ist und das möchte man natürlich kontrollieren. Dazu hat man sich als Instrument eine Softwarelösung ausgedacht, welche Festplatten auf digitale Kopien von Verlagsveröffentlichungen durchsuchen kann. Mit dieser Software (in der Blogosphäre irreführend als #schultrojaner bezeichnet) will man die Länder zur Selbstkontrolle in die Pflicht nehmen.

Besagter Vertrag existiert schon eine Weile und es wundert, dass erst jetzt jemand aufmerksam geworden ist auf diesen Passus. Sofern es sich um eine echte Selbstkontrolle handelt, welche mit der Software durchgeführt wird, sehe ich keine rechtlichen Bedenken in Bezug auf den Datenschutz von Schülern oder Lehrern, zumal die Prüfung wohl nur auf Servern durchgeführt werden soll. Das setzt auch voraus, dass diese Software nur lokal läuft, also nicht ins Netz funkt, und die erhobenen Daten transparent sind. Werden beim Einsatz der Software jedoch die Bildungsverlage unmittelbar involviert, ist eine datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit – wie im Vertrag vorausgesetzt – nicht mehr gewährleistet. In diesem Fall stimme ich Martin Kurz zu, dass das ganze Vorhaben nicht umgesetzt werden wird (siehe Freie Inhalte im Bildungswesen statt Kampf mit einem Schultrojaner).

Fazit: Leider leben wir in einem Land, in welchem Schulen und Lehrer anders als z.B. in den USA  mit relativ vielen Einschränkungen in Bezug auf die Nutzung nicht käuflich erworbener und mit entsprechenden Rechten versehener Materialien leben müssen, was deren Nutzung in schulischen Kontexten angeht. Die Vertreter der Interessen der Urheberrechteinhaber (meist die Verlage und nicht die Autoren selbst) haben sich eine sehr starke Position erarbeitet und nutzen diese soweit es geht aus. Im Bewusstsein der anstehenden Veränderungen durch digitale Medien ist man zu kleinen Zugeständnissen im analogen Bereich bereit, nicht jedoch im digitalen Bereich, den man noch nicht einmal wirklich besetzt hat.

Solange Schulen und Lehrer sogar die Lehrpläne, auf deren Grundlagen ihr Unterricht stattfinden soll, aus eigener Tasche bezahlen müssen, ist wohl nicht mit einer besseren finanziellen Ausstattung für Lehr- und Lernmittel von Seiten der Länder zu rechnen. Ohne Kopieren geht es also leider nicht.

Schulen und Lehrer müssen, um nicht Gefahr zu laufen, in Zivilklagen zu hohen Geldstrafen verurteilt zu werden, mit gesundem Menschenverstand an das Thema herangehen, den engen rechtlichen Rahmen ausschöpfen und sie sollten tunlichst unterlassen, was ihnen rechtlich bedenklich erscheint. Laufen sie in eine rechtliche Falle, kann das Land als Dienstherr nur in sehr seltenen Fällen mit Rechtsbeistand zur Seite stehen.

Zum Glück ist die Zahl der Fälle, in welchen Urheberrechtsverletzungen durch Schulen und Lehrer von Seiten der Verlage zur Anzeige gebracht wurden, bisher noch relativ gering, auch weil eine gezielte Kontrolle die Möglichkeiten und Ressourcen der Verlage überschreitet. Mit der Einführung von Kontrollmechanismen etwa in Form einer Suchsoftware auf Schulservern könnte sich dieses jedoch radikal ändern.

Es gibt nur wenige mögliche Auswege aus der für Schulen und Lehrer sehr unbefriedigenden urheberrechtlichen Situation.

  • Das Bildungswesen wird finanziell so gut ausgestattet, dass Materialwünsche durch käuflichen Erwerb ausreichend befriedigt werden können – womit auf absehbare Zeit nicht zu rechnen ist, falls überhaupt jemals – oder
  • das Bildungswesen wird aus den bestehenden urheberrechtlichen Zwängen deutlich stärker befreit als bisher – damit ist jedoch auf absehbare Zeit nicht auch zu rechnen – oder
  • das Bildungswesen macht sich von den Verlagen unabhängig und erschafft sich als Community freie Materialien, was an verschiedenen Stellen bereits vorgeschlagen wurde (siehe noch einmal Martin Kurz) und in kleinen Ansätzen auch schon umgesetzt wird.

Facebook, ja – aber bitte richtig!

Veröffentlicht in Medienwelt von damianduchamps am Oktober 2, 2011

Willst du dabei sein, bist du bei Facebook! Das soziale Netzwerk mit Ursprung in den USA erfreut sich auch bei uns in Deutschland einer immer größeren Beliebtheit. Wer heute in seiner Peer Group dabei sein möchte, kann gar nicht anders als ebenfalls Mitglied in dem Netzwerk zu werden, in welchem sich die Mehrheit der Altersgenossen befindet. Und so verdrängt Facebook, welches auch hier zunächst überwiegend im Universitätsumfeld Zuspruch fand, mehr und mehr die Netzwerke, welche als einheimische Nachahmung in den Jahren zuvor entstanden sind, Schueler VZ, Schueler CC, Schueler Profile, Lokalisten, Wer-Kennt-Wen und ähnlich. Die Gefahren, vor denen Kritiker sozialer Netzwerke warnen, sind damit nicht weniger geworden.

Gefährdungspotential sieht man, seit Kinder und Jugendliche soziale Netzwerke nutzen, vor allem in der unbedarften und freizügigen Art und Weise, in welcher sie dort mit anderen umgehen und sich selbst darstellen. Dazu kommt noch die Gefährdung durch Pädophile und Cybermobbing. Alle diese Themen sind auch weiterhin aktuell und wichtig, haben aber ihre Gewichtung in der öffentlichen Debatte gegeneinander verschoben. Dass die größte Gefährdung in sozialen Netzwerken von Fremden ausgeht und vor allem auf der sexuellen Schiene stattfindet, davon redet man heute weitaus seltener als noch vor wenigen Jahren. Kinder und Jugendliche sind aufgeklärter in ihrer Nutzung des Internets. Wenn sie gefährdet sind, dann kommen die Täter meist aus dem eigenen Umfeld und es geht um Cybermobbing, nicht sexuelle Anmache und Nachstellung. Noch immer aber klaffen Welten zwischen den Vorstellungen von Erwachsenen und ihrem Nachwuchs bezüglich der Selbstdarstellung. Wie viel darf ins Netz und was? Gerade bei Facebook scheint dieses Thema besonders kritisch, da sich hier der Umgang mit zunächst höchst privaten Daten mehrfach stark verändert hat.

Entsprechend versuchen Erwachsene auf Kinder und Jugendliche einzuwirken. Sie bekommen so vor allem zu hören, was sie bloß nicht tun sollen auf Facebook. Gib nicht zu viel von dir Preis, stell keine Bilder ein, die dir später mal zum Nachteil gereichen können, schreibe keine solchen und solchen Sachen, und so geht es weiter. Viele Erwachsene sähen ihre Kinder lieber nicht in sozialen Netzwerken. Sehr konstruktiv ist das nicht. Hätten unsere Vorfahren so ihre Kinder den Umgang mit dem Feuer gelehrt, säßen wir noch heute in Höhlen. Ebenso wie das Feuer zu unserem Leben gehört, so gehören gegenwärtig auch die sozialen Netzwerke im Internet dazu.

In diesem Zusammenhang hörte ich kürzlich Guy Kawasaki in einem Podcast (Triangulation # 26). Auch er hat Kinder und beschäftigt sich mit dem Thema. Natürlich kennt auch er die möglichen Probleme mit Facebook. Allerdings geht er das Thema von einer anderen Seite an, richtig, wie ich finde. Warum, so fragt er, bringen wir den Kindern und Jugendlichen nicht bei, wie sie Facebook so nutzen, dass es ihnen einen Gewinn bringt? Wenn wir doch wissen, dass Personalchefs auf Facebook (und auch bei anderen sozialen Netzwerken) schnüffeln oder schnüffeln lassen, um mehr über ihre Bewerber um Ausbildungsplätze, Praktika und Jobs zu erfahren, warum nutzen wir das nicht als Chance?

Deswegen sollten wir Kindern und Jugendlichen beibringen bzw. sie dazu motivieren, sich auf Facebook positiv darzustellen. Anstatt Bilder von Partys einzustellen, die später nur peinlich sind und einen falschen Eindruck vom Partygewohnheiten und Alkoholkonsum geben, sollten sie lieber Fotos von ihrem sozialen Engagement einstellen, der Hilfe beim Altennachmittag, mit dem Müllsack bei der Reinigungsaktion am Wanderpfad und ähnlich, von ihrem Engagement in Vereinen (Sport, Feuerwehr, Angeln, Tiere, …), von Praktika und Erfolgen bei schulischen Wettbewerben. Im Netz sollten sie den Schwerpunkt ihrer Selbstdarstellung verschieben von der Dokumentation ihrer abendlichen geselligen Wochenendaktivitäten hin zu dem, was meist den größten Teil ihres Alltags ausmacht, Hobby, Familie, Schule, Ausbildung, Verein, Sport und ähnlich. So können sie zum einen vermeiden, dass andere im Netz von ihnen nicht mehr als eine einseitig verzerrte Darstellung finden, und zum anderen ein positives Selbstbild von sich verbreiten, welches ihre wahren Werte vermittelt und Personalchefs auch Seiten von ihnen zeigt, die sie in ihren Bewerbungsschreiben und -gesprächen vielleicht nicht einbringen. Eine Nutzung von Facebook, um in Kontakt zu bleiben, zu spielen, sich zu verabreden und wie immer man sonst die Dienste dieses Anbieters nutzt, schließen sich damit natürlich nicht aus.

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Systemfehler Schule

Veröffentlicht in Schulpolitik von damianduchamps am September 16, 2011

Dieser Tage las ich erneut über die vielen Schulabgänger ohne einen Abschluss. Und dann war da auch mal wieder ein Artikel über Hauptschüler, die mit ihrem Hauptschulabschluss keine Lehrstelle finden.

Es ist nicht neu, denn es geht so schon seit vielen Jahren. Das Problem ist bekannt. Unsere Schulen sind nicht in der Lage, alle Schüler so weit zu bringen, dass sie einen Abschluss erlangen bzw. reif für eine Ausbildung sind. Eine Vielzahl von Fehlern im System Schule führt so zu, dass junge Menschen ihrer Chancen zur Teilhabe an der Gesellschaft beraubt werden. Sie können nicht mit ihrem vollen Potenzial in den Arbeitsprozess integriert werden, können so nicht ihren vollen Beitrag zur Gesellschaft beisteuern und schlagen hinterher oft als Negativposten in der Gesamtbilanz zu Buche.

Die Fehler im System sind schon seit Jahren bekannt, doch anstatt sie zu beseitigen, doktert man an den Symptomen herum. Die Leistungsniveaus wurden schrittweise abgesenkt und eine riesige Nachhilfeindustrie arbeitet dem System zu und gleicht seine Mängel zumindest teilweise aus. Gigantisch ist auch das System, welches nach Verlassen der Schule die chancenlosen Abgänger über Jahre beschäftigt und aus den Statistiken heraushält. Zahlreiche Bildungsträger haben, finanziert von der Agentur für Arbeit, eine Industrie aufgebaut, in welcher die Jugendlichen, an welchen das System Schule gescheitert ist, beschult, beschäftigt, ausgebildet und verwahrt werden. Zum Teil erhalten die jungen Menschen, welche in den Mühlen dieses Systems stecken, sogar noch Geld, um sie bei der Stange zu halten. Von einem Bildungsträger ist mir bekannt, dass die Jugendlichen, die dort beschult werden, monatlich 120 € erhalten. Einzige Bedingung ist, dass sie regelmäßig erscheinen. Mit der Teilnahme am Programm bleiben sie aus der Statistik der Hartz 4 Empfänger heraus, und das verkauft sich politisch gut.

Die Kosten sind enorm, doch man spricht nur selten darüber. Irgendwann enden die Maßnahmen für die jungen Leute und irgendwann sind diese jungen Leute auch keine jungen Leute mehr und landen dann in Maßnahmen für Arbeitslose.

Wer nachrechnet und nachdenkt, wird sich fragen, warum niemand auf die Idee kommt, die Unsummen, welche Jugendliche ohne Abschluss bzw. mit einem obsoleten Abschluss im Anschluss an ihre Schulzeit verschlingen, direkt in das Schulsystem zu investieren? Warum nimmt man dieses Geld nicht, um Lehrerinnen und Lehrer besser zu qualifizieren? Warum stattet man Schulen personell nicht besser aus? Warum schickt man nicht mehr Schulsozialarbeiter an die Schulen? Warum fängt man die Kinder aus bildungsferneren Bevölkerungsteilen nicht früher auf?

Das System der außerschulischen Nachhilfeinstitute, der externen Bildungsträger usw. läuft wie geschmiert. Viele Menschen verdienen dadurch ihren Lebensunterhalt (und hangeln sich bei den Bildungsträgern von Jahresvertrag zu Jahresvertrag). Vielleicht ist auch das ein Grund, warum man nichts ändern möchte?

Jeder vernünftige Mensch sieht vermutlich ein, dass es insgesamt sinnvoller wäre, gar nicht erst unzählige junge Menschen als Verlierer aus dem Schulsystem zu entlassen. Statt an den Symptomen herumzudoktern, sollte man die Ursachen angehen. Trotzdem ändert sich am System so gut wie nichts. Verstehe das, wer will. Ich verstehe es zumindest nicht.

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